Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit niedrigeres Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit niedrigeres Gehalt

TnaMUC

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Ich bin aktuell in Elternzeit und arbeite in Teilzeit. Davor war ich Führungskraft, in Vollzeit, unbefristet beschäftigt. Aktuell arbeite ich in einer niedrigeren Position mit natürlich geringerer Entlohnung weil mein AG mich als Führungskraft nicht in Teilzeit beschäftigen kann (will). Nun haben wir dazu einen gesondert Nachtrag zum Vertrag unterschrieben. Die Teilzeit ist auf ein Jahr befristet und läuft aus. Der Nachtrag bzw der Vertrag wg Teilzeit müsste verlängert werden. Nun steht aber dort nicht mehr explizit drinnen dass ich runtergruppiert werde weil ich aktuell etwas anderes mache und die Runtergruppierung ist auch nicht zeitlich befristet (so wie es letztes Jahr drinnen stand). Begründung dafür ist, dass es ja klar ist, dass ich danach (nach Elternzeit) wieder meinen alten Vollzeit Vertrag aufleben lasse und dir höhere Gehaltsstufe erhalte. Und letztes Jahr wäre die Befristung der niedrigeren Stufe nur deswegen drinnen gestanden, weil unsere Unternehmenseinheit einem anderen Geschäftsbereich angehörten wo man das so formulierte. Stimmt das? Muss mein AG die niedrigere Eingruppierung nicht begründen und befristen wie bisher? Und eine weitere Frage wäre, wenn ich nach der Elternzeit trotzdem erst Teilzeit arbeiten will, gilt dann die aktuelle Regelung (also die niedrigere stelle und niedrigeres Gehalt, oder greift trotzdem irgendwie die Vollzeit Stelle mit weniger Stunden )?? Und was passiert wenn ich der Verlängerung der Teilzeit nicht zustimme (nicht unterschreibe), muss ich dann Vollzeit arbeiten oder greift meine Elternzeit in der ich noch bin und ich muss einfach nicht mehr arbeiten (ohne KÜ Fristen usw)??? Ich bin im übrigen im öffentlichen Dienst tätig und bisher schon mehrfach von meinem Arbeitgeber betrogen und belogen worden und will eigentlich nicht mehr in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so ganz verstehe ich das nicht. Sie hatten zunächst ein Teilzeitvertrag mit niedrigem Lohn, nun soll ein Folgevertrag geschlossen werden mit höherem Lohn. Habe ich das richtig verstanden? Grundsätzlich müssen Sie der Verlängerung der Teilzeit nicht zustimmen, dann greift wieder Ihrer Elternzeit und nach Beendigung der Elternzeit der alte Vertrag. Liebe Grüße NB


mellomania

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also. solange du tz in ez arbeitest, gilt der dafür geschlossene vertrag. wenn du eine tz in ez arbeitest, welche vor ende der ez ausläuft und du nicht weiter unterschreibst, bist du wieder voll in ez und erhältst nichts. danach greift dein alter vertrag. den musst du erfüllen. kannst oder willst du das nicht, musst du einen neuen vertrag für tz außerhalb der ez schließen. dein vz vertrag ist damit hinüber, die konditionen auch! heißt, du musst mit dem ag neu verhandeln, wie du in tz arbeitest. und ja, er kann dir irgendwas anbieten, auch mit weniger gehalt. wenn deine vz stelle nicht in tz ausübbar ist, dann sit das so. da ist das recht auf der ag seite, denn er kann das betrieblich begründen. du musst dir dann überlegen, ob du einen neuen tz vertrag machst und dein vz vertrag hinüber ist oder ob du den vz vertrag erfüllst. vielleicht gibt es bei euch die möglichkeit der brückenteilzeit, da kannst du bis zu 5 jahre in tz arbeiten und dein vz vertrag ruht. aber auch da gilt, dass ein neuer tz vertrag für die dauer der BTZ geschlossen wird. beachte aber, dass gerade führungspoitionen nicht über BTZ ablaufen könnten. diese kann, da du führungspoition hast, eben abgelehnt werden. ist nach der ez eben alles verhandlungssache, wenn du deinen vertrag nicht mehr erfüllen kannst oder willst.


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