Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Lebensgefährte macht von Jan. bis April Elternzeit. Bekommt wohl 300 EUR Erziehungsgeld. Er soll jetzt stundenweise bei Bedarf eingesetzt werden (am Wochenende, wenn ich dann fürs Kind da bin). Kommt immer eine kurzfristige Ansage vom Chef. Frage 1: braucht er dafür einen Extra-Vertrag nur für die Elternzeit? Frage 2: er dürfte ja 30 Std./Woche nebenbei arbeiten, aber wieviel darf er verdienen, damit das Erziehungsgeld nicht gekürzt wird (ich bringe etwa EUR 1000 nach Hause)? Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort! Angie
Hallo, 1. Es ist sicherer, aber auch ein mündl. Vertrag zählt 2. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2700 Euro berücksichtigt. Diese Bemessungsgrenze führt einerseits dazu, dass die Obergrenze des Elterngelds 1800 Euro beträgt (67 Prozent von 2700 Euro). Andererseits werden Einkommensausfälle (z.B. bei Teilzeitbeschäftigung) nur bis zu einem Einkommen von 2700 Euro betrachtet. Liegen die Einkommensausfälle oberhalb dieser Grenze, verbleibt es beim Mindestbetrag von 300 Euro. Einkommensersatz ist ausgeschlossen. Unterhalb von 2700 Euro wird dagegen der Wegfall von Einkommen in der Differenz zu dem Betrag der Bemessungsgrenze (2700 Euro) in Höhe von 67 Prozent ersetzt. Beispiel: Verdient die berechtigte Person vor der Geburt 3200 Euro netto und nach der Geburt 2100 Euro netto im Monat, dann wird für das Elterngeld nur die Differenz zwischen der Bemessungsgrenze bei 2700 Euro und dem Teileinkommen von 2100 Euro betrachtet. Für die danach berücksichtigten 600 Euro Einkommensverlust, wird ein Elterngeld in Höhe von gut 400 Euro bezogen. Liebe GRüsse, NB
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