Hoffnung2017
Hallo Frau Bader, aktuell habe ich noch bis 08/2019 Elternzeit von unserer ersten Tochter 1.8.17. Ich arbeite seid 10/2017 in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber. Mein Vollzeitarbeitsvertrag gilt weiterhin...ich habe lediglich einen Ergänzungsvertrag über die Elternzeit. Wie verhält es sich, wenn bei einer erneuten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird? Vielen Dank
Hallo, dann läuft es weiter wie bisher. Sie bekommen das, was Sie ohne BV bekommen würden. Ab Ende der EZ bekommen Sie, wenn nichts anderes vereinbart ist, auch bei einem BV wieder den vollen Lohn. Liebe Grüße NB
Dojii
Dann bekommst du dein Teilzeitgehalt solange weiter, wie deine Elternzeit läuft. Erst mit offiziellem Ende der Elternzeit hast du Anspruch auf dein volles Gehalt während des Beschäftigungsverbotes. Die Elternzeit für ein BV vorher zu beenden ist nicht möglich.
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