Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit / Beschäftigungsverbot / Lohnfortzahlungen

Frage: Teilzeit in Elternzeit / Beschäftigungsverbot / Lohnfortzahlungen

Cassiopeia83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich beginne demnächst wieder Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Mir wurde in der 1. SS zum Ende hin ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun frage ich mich, was passiert, wenn dieser Fall wieder eintritt? Könnte der Arbeitgeber z.B. darauf bestehen, dass ich die Tätigkeit während Elternzeit beende oder hat er sonstige Möglichkeiten, so dass er keine Lohnfortzahlung leisten muss? Besten Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie weiter den Teilzeitlohn. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, die Teilzeit während Elternzeit zu beenden. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

der AG erhält lohnfortzahlungen die er in einem EVENTUELLEN bv leisten muss von der umlagekasse zurück. das nur als kleiner hinweis. du arbeitest ganz normal deine teilzeit und falls ein bv kommt, erhälst du weiter dein gehalt. aber damit rechnen würde ich nicht, denn nur weil es bei der ersten schwangerschaft so war muss es nicht sein, dass es bei der jetzigen auch so ist. jede schwangerschaft ist anders. um den vollen anteil des AG im mutterschutz zu erhalten solltest du aber die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan ...

Hallo! Ich bin nach einem Jahr Elternzeit (seit Oktober 2022) wieder Vollzeit berufstätig. Im August und September 2023 bin ich wieder in Elternzeit. Meine Frage wäre, wenn ich jetzt schwanger wäre und ich bekomme ein Beschäftigungsverbot , wie verhält sich das mit der Elternzeit im August und September? Ist es korrekt, dass ich die Elternzeit vo ...

Guten Tag, Ich habe folgende Frage und bitte um ihren Rat: Ich habe in der 14 SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Danach habe ich telefonisch und auch schriftlich um das beenden meiner Teilzeit in Elternzeit gebeten um in mein Vollzeitvertrag zurück zu wechseln. (Was mir mündlich auch erst zugesagt wurde) Jetzt habe ich d ...

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell noch bis 31.8.23 in Elternzeit und arbeite seit ein paar Monaten, befristet bis Ende der Elternzeit, auf 10% bei meinem Arbeitgeber. Jetzt bin ich in der 6. SSW und werde mit Sicherheit aus der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot kommen. Hier meine Frage: Wie wird das Entgelt im Beschäftigungsverbot bere ...

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...

Hallo, Ich bin Ärztin und habe einen Vertrag in einer Klinik bis April habe ich noch Elternzeit (15 Monate nach meiner ersten Schwangerschaft. Bekomme ich mein früheres Gehalt bei einer erneuten Schwangerschaft vor April ( Ende der Elternzeit) und einem Beschäftigungsverbot? Auch wenn ich noch keinen neuen Vertrag über meine Rückkehr in der Klinik ...

Guten Tag Frau Bader, es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher. Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. ...

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu ...

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...