Sonntag
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gelesen das wohl ein betrieblicher Grund für die Ablehnung eines Teilzeitantrages in Elternzeit "Überkapazitäten" sein kann. Wenn der Arbeitgeber von Anfang weiss, dass der Mitarbeiter nach einem Jahr Elternzeit, Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte und er dennoch die Stelle unbefristet nachbesetzt, kann er sich dann auf dieses Argument berufen? Das könnte der Arbeitgeber doch dann leicht als Vorwand nehmen, um Teilzeit zu umgehen? Vielen Dank vorab!
Hallo, wenn der Arbeitgeber während der Elternzeit des Arbeitnehmers eine Ersatzkraft für diesen einstellt, kann er den Teilzeitantrag des Arbeitnehmers zurückweisen, da er keinen Arbeitsbedarf hat. Der Arbeitgeber müsste sonst beide, Aushilde und alten AN, beschäftigen.. Dies würde zu Überkapazitäten führen, welche dem Arbeitgeber nicht zumutbar sind. Liebe Grüße NB
Dojii
Das LAG Hessen hat relativ aktuell am 03.07.2017 (7 Sa 1341/16) entschieden: Die bloße Behauptung, es bestehe keine Beschäftigungsmöglichkeit für eine entsprechende Teilzeitkraft, reicht nicht aus. Vielmehr hat der Arbeitgeber eine solche Ablehnung umfassend zu begründen und die entsprechenden Tatsachen zu bezeichnen. Beachte auch, dass das BEEG eindeutig besagt, dass nur dringende (!) betriebliche Gründe ausreichen, um eine Elternteilzeit abzulehnen (§ 15 Abs. 7 BEEG). "Einfache" betriebliche Gründe sind nicht ausreichend.
Sonntag
An Frau Bader: kann der AG dieses Argument auch nutzen, wenn er vor der Einstellung der unbefristen Ersatzkraft genau weiss, dass die Person nach einem Jahr Elternzeit, Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte? Das wäre ja dann ein Schlupfloch für den Arbeitgeber, da diese ja einfach ungeachtet des Rückkehrwunsches Vollzeit unbefristet eingestellen kann und sich dann auf das besagte Argument zurückzieht. Vielen Dank vorab
Dojii
Dann wäre es günstig, wenn du deine Elternteilzeit zusammen mit der Elternzeit anmeldest. Nur dann ist es offiziell und rechtssicher. Denn dann existiert wahrscheinlich noch keine fest eingestellte Ersatzkraft und der Arbeitgeber kann nicht damit argumentieren, dass er "später eine feste Kraft einstellen wird". Wenn du die Elternteilzeit nicht sofort anmeldest und dies erst später nachträglich tust, kann der Arbeitgeber inzwischen tatsächlich die Stelle besetzt anders haben.
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