Hallo,
ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit im ärztlichen Dienst. Vereinbart sind 18h wöchentlich. Zusätzlich würde ich gerne Dienste machen. Hier gibt es einmal 24h Rufbereitschaft mit ein paar Stunden Anwesenheit und dann auf Abruf daheim und einmal 24h Dienste am We und unter der Woche. Im
Wie werden diese Dienste berechnet? Als komplette Arbeitszeugnis? Dann hätte ich mit einem 24 h Dienst mein Soll für eine Woche ja erfüllt, was ja auch nicht Sinn und Zweck wäre.
Danke!
von
Uselpusel
am 30.01.2019, 19:50
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - 24h Dienste, Rufbereitschaft
Hallo,
Rufbereitschaft nein, Bereitschaftsdienst ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - 24h Dienste, Rufbereitschaft
Die Richtlinien zum BEEG sagen folgendes:
Zeiten der Ausübung einer Tätigkeit, die gem. Arbeitszeitgesetz nicht als Arbeitszeit gelten (z.B. Zeiten einer Rufbereitschaft), werden nicht als Arbeitsstunden berücksichtigt.
https://www.bmfsfj.de/blob/119692/9711fd0fde0d9a2d1f2ba8b82de6a25a/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
Anders sieht es bei Bereitschaftsdienst aus. Dieser zählt als Arbeitszeit.
von
Dojii
am 31.01.2019, 07:40