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Hallo Frau Bader, Ich habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt, aber gleich dazu geschrieben, dass ich nach 1 Jahr wieder arbeiten will. Ich habe vor der Elternzeit 30h/Woche gearbeitet und würde nach Ablauf des ersten Elternjahres wieder mit 27-30 Stunden einsteigen können. Jetzt sagt meine Chefin aber dass sie dringend Voklzeitkräfte braucht und ich daher nicht in meinen eigentlichen Job zurück könne. Sie suchen jetzt nach einem adäquaten Job innerhalb der Firma. Meine Frage ist - MUSS mich die Firma innerhalb der Elternzeit arbeiten lassen? Was passiert wenn sie keinen adäquaten Job finden? Und was ändert sich nach Ablauf der 2 Jahre Elternzeit?
Hallo, zunächst einmal für die Information, was in ihrem grundsätzlichen Vertrag geregelt ist. 30 Stunden pro Woche? Dann haben Sie ein Anspruch darauf, diese Zeit auch in der Elternzeit zu arbeiten. Und zwar inhaltlich gemäß der vertraglichen Vorgaben. Liebe Grüße NB
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