Michael611
Guten Tag ich wollte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich habe 30 Stunden immer die Woche in der Frühschicht gearbeit aber wir mussten oft Überstunden machen. Damit ich meine Frau helfen kann bei der Kinderbetreung habe ich 2 Jahre Elterzeit beantragt und mein Arbeitgeber mitgeteilt das ich in der Elternzeit auch weiter 30 Stunden arbeiten möchte. Nun hat mir der Arbeitgeber gesagt das ich wenn ich Elternzeit nehme nur Mittelschicht anbieten kann ich darf keine Frühschicht oder Spätschicht arbeiten. Er hat das so formuliert aus dringlichen wirtschaftlichen gründen haben wir nur Arbeit von 12 bis 21 Uhr. Wenn ich aber mein Elternzeit zurück nehme dürfte ich weiter Frühschicht arbeiten. Ich hätte ja auch gerne den Kündigungsschutz deswegen hätte ich gerne Elternzeit und Überstunden müsste ich auch nicht machen. Kann er wirklich so die Arbeitszeit festlegen ich habe gelesen gegenseitiges Vernehmen aber er will nicht verhandeln. Was soll ich machen den Elternzeit zurück nehmen und kann man den Stonieren weil Mittelschicht geht überhaupt nicht. Sg Michael
Hallo, na, das ist doch mal ein fairer Arbeitgeber. Aber Sie werden es nicht beweisen können? Wenn es im Vertrag steht kann er Sie auch zu den anderen Zeiten einsetzen. Liebe Grüße NB
SumSum076
Hast du das zufällig schriftlich? Das wäre die beste Vorlage einen Arbeitgeber vor Gericht auflaufen zu lassen! Welchen betrieblichen Grund gibt er denn an, dass du vor der Elternzeit immer Frühschicht arbeiten kannst, aber dies mit gleicher Stundenanzahl IN der Elternzeit nicht mehr können sollst? Mit einer Anzahl von 30 Std/Woche kannst du diese Arbeit nämlich ohne Probleme in der Elternzeit fortführen. Welche Arbeitszeiten stehen in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es Arbeitszeit-Nachweise, die deine Frühschichten belegen? Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Solange sich beide Seiten nicht geeinigt haben, kann man den Antrag natürlich zurücknehmen. Wenn die Gründe für Elternzeit 1. im Kündigungsschutz und 2. in der Reduzierung der Arbeitszeit durch Wegfall der bisherigen Überstunden liegen, dann würde ich keinesfalls den Arbeitgeber vor Gericht bringen. Ich würde statt dessen mit der Personalabteilung und dem Vorgesetzten um eine einvernehmliche Lösung verhandeln, die für beide Seiten Sinn macht. Falls du einen neuen Antrag stellen willst, solltest du als bisherige Arbeitszeit nicht 30 Std, sondern den Durchschnitt der letzten 12 Monate angeben, also 30 + x Stunden, und als Arbeitszeit in der Elternzeit dann 30 Std, oder weniger.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)
- Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer den Vater, wie sind da die Chancen?
- Elterngeld
- Beschäftigungsverbot + Mutterschutz in Finnland
- Beschäftigungsverbot bei erneuter Schwangerschaft während Teilzeit in Elternzeit
- Umgang
- Jugendamt
- Elterngeld