Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in der Elternzeit

Frage: Teilzeit in der Elternzeit

Michael611

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Guten Tag ich wollte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich habe 30 Stunden immer die Woche in der Frühschicht gearbeit aber wir mussten oft Überstunden machen. Damit ich meine Frau helfen kann bei der Kinderbetreung habe ich 2 Jahre Elterzeit beantragt und mein Arbeitgeber mitgeteilt das ich in der Elternzeit auch weiter 30 Stunden arbeiten möchte. Nun hat mir der Arbeitgeber gesagt das ich wenn ich Elternzeit nehme nur Mittelschicht anbieten kann ich darf keine Frühschicht oder Spätschicht arbeiten. Er hat das so formuliert aus dringlichen wirtschaftlichen gründen haben wir nur Arbeit von 12 bis 21 Uhr. Wenn ich aber mein Elternzeit zurück nehme dürfte ich weiter Frühschicht arbeiten. Ich hätte ja auch gerne den Kündigungsschutz deswegen hätte ich gerne Elternzeit und Überstunden müsste ich auch nicht machen. Kann er wirklich so die Arbeitszeit festlegen ich habe gelesen gegenseitiges Vernehmen aber er will nicht verhandeln. Was soll ich machen den Elternzeit zurück nehmen und kann man den Stonieren weil Mittelschicht geht überhaupt nicht. Sg Michael


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, na, das ist doch mal ein fairer Arbeitgeber. Aber Sie werden es nicht beweisen können? Wenn es im Vertrag steht kann er Sie auch zu den anderen Zeiten einsetzen. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Hast du das zufällig schriftlich? Das wäre die beste Vorlage einen Arbeitgeber vor Gericht auflaufen zu lassen! Welchen betrieblichen Grund gibt er denn an, dass du vor der Elternzeit immer Frühschicht arbeiten kannst, aber dies mit gleicher Stundenanzahl IN der Elternzeit nicht mehr können sollst? Mit einer Anzahl von 30 Std/Woche kannst du diese Arbeit nämlich ohne Probleme in der Elternzeit fortführen. Welche Arbeitszeiten stehen in deinem Arbeitsvertrag? Gibt es Arbeitszeit-Nachweise, die deine Frühschichten belegen? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Solange sich beide Seiten nicht geeinigt haben, kann man den Antrag natürlich zurücknehmen. Wenn die Gründe für Elternzeit 1. im Kündigungsschutz und 2. in der Reduzierung der Arbeitszeit durch Wegfall der bisherigen Überstunden liegen, dann würde ich keinesfalls den Arbeitgeber vor Gericht bringen. Ich würde statt dessen mit der Personalabteilung und dem Vorgesetzten um eine einvernehmliche Lösung verhandeln, die für beide Seiten Sinn macht. Falls du einen neuen Antrag stellen willst, solltest du als bisherige Arbeitszeit nicht 30 Std, sondern den Durchschnitt der letzten 12 Monate angeben, also 30 + x Stunden, und als Arbeitszeit in der Elternzeit dann 30 Std, oder weniger.


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