Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein Frage zu den rechten in der Elternzeit beim Teilzeitarbeiten. Meine Elternzeit endet am 01.06.2006, ich habe bei meinem alten AG ab 01.03.06 einen Teilzeitzeitjob von 19 Stunden angefangen. Wo ich festgelegte Arbeitstage (Mo, Di. und Do.). Da der 1.03.06 ein Mittw. war habe ich erst Don. regulär angefangen, jetzt verlangt mein AG das ich die Stunden nachhole von den anderen zwei Tagen so das ich wieder auf 19 Wo. Stunden komme. Kommenden Ostermontag soll ich die Arbeitszeiten auch nachholen, denn lt. AG steht mir bei Teilzeitarbeit kein Feiertagsanspruch an Stunden zu. Nach meiner Meinung ist mein AG im Unrecht.Leider habe ich noch nicht schriftl. dazu gefunden und wenn ich mein Recht beim AG bekommen mö. muß ich es schriftl. haben. Können Sie mir Ihr bitte weiterhelfen. Danke
Hallo, ??? Wieso sollen Sie die Stunden nachholen, die vor Ihrer Arbeitszeit waren? Wenn die vertraglich vereinbarten Stunden auf Feiertage fallen, müssen Sie diese auch nicht nacharbeiten. Gruß, NB
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