Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, ich bin Lehrerin (Beamtin) an einer Ersatzschule im Land NRW. Ich möchte nun Elternzeit nehmen. Frage 1: Kann ich in Absprache mit der Schulleitung selbst festlegen, wieviele Stunden ich Teilzeit noch unterrichten möchte (z.B. 10), oder muss ich mindestens eine halbe Stelle (d.h. 13 U-Stunden) machen? Frage 2: Die Schulleitung hat mir überdies mitgeteilt, dass sie an meinen Arbeitsvertrag, nach dem ich ja eine volle Stelle habe, nicht herangehen wird und wir die Stundenreduzierung "unter uns" regeln, damit ich dann jederzeit wieder aufstocken kann. Ist das o.k. so? Frage 3: Falls Sie mir diese Fragen nicht beantworten können, wer kann es dann? Die Bezirksregierung? Vielen Dank!
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, bei mir ist genau das gleiche. Ich möchte nach den Herbstferien Elternzeit nehmen, d.h. ich kann dann weniger als die Hälfte der vorherigen Arbeitszeit machen, das waren 28 Stunden. Also kann ich bis zu 14 Stunden unterrichten. Ich muss das noch mit meiner Schule abklären, ich hoffe aber, dass sie so kollegial ist und ich das an 3 Vormittagen machen kann, idealerweise so ca. 8-10 Stunden pro Woche. Ich habe bei der Bezirksregierung angefragt, bin auch in NRW, und die sagte mir, die Schule müsste dem zustimmen, wann ich mit der Elternzeit beginne. Bin mal gespannt, ob das alles so klappt wie ich mir das vorstelle! Wie lange hast du vor Elternzeit zu nehmen?
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