Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe bereits meinen Arbeitgeber in den ersten Wochen nach der Geburt meines Sohnes informiert, daß ich ab April wieder anfangen möchte zu arbeiten - dann in Teilzeit. Nachdem mehrere Gespräche zur Ausgestaltung des Arbeitsvertrages bereits gelaufen sind (u.a. Heimarbeitsplatz) und ich dazu auch eine Email von meinem Chef zu Details mit Anweisungen an die Personalabteilung w/ Arbeitsvertrag und an die Techniker (für die Ausstattung des Heimarbeitsplatzes) erhalten habe, meldete sich die Personalabteilung und teilte mit, daß man mich aufgrund von Personalveränderungen (notw. Personalabbau) doch nicht beschäftigen könnte. Und dies - obwohl die Personlaabteilung von Anfang an involviert war. Anschließend habe ich mich im Einvernehmen mit meinen Chefs mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt und dort entschied der Personalrat, daß er der Teilzeit innerhalb der Elternzeit zustimme. So wollte ich gestern lediglich die weitere Vorgehensweise mit meinen Chefs telefonisch absprechen, da nun alles geklärt schien. Allerdings teilet mir da mein Chef mit, daß er mich doch nicht beschäftigen könnte und wir nochmal einen Gesprächstermin vereinbaren wollen. Meine Fragen: Meiner Meinung nach ist der Arbeitsvertrag doch bereits zustande gekommen? Hat der Arbeitgeber noch die Möglichkeit, es sich anders zu überlegen? Ich habe mit einer Tagesmutter eine Vereinbarung zur Betreuung auf dieser Basis geschlossen. Außerdem teilte mit mein Chef mit, daß er mir ansonsten vielleicht in 3 Monaten (natürlich den Teilzeitvertrag) kündigen müßte. Ich habe gelesen, daß es laut Bundeserziehungsgeldgesetz auch einen Kündigungsschutz für diese Teilzeittätigkeit gibt? Stimmt das? Welcher Paragraph? Wie soll ich mich in dem Gespräch, welches mit meinen beiden Chefs und der Personalabteilung stattfindet, verhalten? Vielen Danke im Voraus! Jana
Hallo, Frage ist, ob Sie den Vertragsschluss beweisen können. Ob die Anweisung an die Techniker ausreicht, muss en Gericht klären, darüber kann man streiten. Auch in ZE im EU besteht Kü-Schutz Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt. Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...
Hallo, bei mir ist es so, dass ich mit dem zweiten Kind schwanger werden möchte. In der ersten Schwangerschaft wurde ich schon in ein Beschäftigungsverbot geschickt vom AG. Ich gehe davon aus, dass es wieder so sein wird. Allerdings bezieht sich die Frage auf beide Varianten (BV/kein BV). Wenn eine Schwangerschaft zum geplanten Zeitpunkt ei ...
Ich arbeite momentan 15 Stunden Teilzeit in Elternzeit (vertrag seit 01.10 bis 17.06.2025), musste aber hier auch schon in eine andere Abteilung wechseln (vorher Personalreferentin, jetzt Sachbearbeiter Buchhaltung). Gestern habe ich nun einen Aufhebungsvertrag erhalten, da Sie keine Chance sehen, mich weiter zu beschäftigen danach, da mittlerweil ...
Guten Tag Frau Bader, Nach nun 7 jähriger Elternzeit (3 Kinder), möchte ich nun in Teilzeit während der Elternzeit für 16 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber tätig werden. Der Antrag wurde nach langer Diskussion genehmigt. Nun soll ich am 01.02.25 starten. Mein Kollege teilte mir allerdings heute mit, dass ich eine völlig neue Tätigkeit aufneh ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz