Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bis 26.04.2005 bin ich noch im Erziehungsurlaub. Am 01.09.2003 möchte ich zusätzlich in Teilzeit in der Firma arbeiten (tägl. 4 Std.). Gestern abend wurde eine Sekretärin beauftragt mich anzurufen und mir mitzuteilen, daß die Firma keine Teilzeit zuläßt. Nun soll ich mich bis heute entscheiden ob ich nun in Vollzeit arbeiten will oder weiter im Erziehungsurlaub bleiben will (ohne zu arbeiten). Es ist ein großes Unternehmen mit vielen Geschäftsstellen. Also es gibt viel mehr als 15 Mitarbeiter. Was kann ich denn nun tun? Muß ich heute mich für irgendetwas entscheiden? Sie meinten, jenachdem ob ich arbeiten komme oder nicht, wird eine andere Mitarbeiterin gekündigt, da die Stellen abgebaut werden sollen. Da nun Monatsende ist, müssen sie das bis heute wissen. Was würden Sie tun? Ich möchte auf jeden Fall arbeiten kommen, aber nicht in Vollzeit und auch innerhalb des EU. Ist das vom Unternehmen aus rechtens einfach zu sagen die akzeptieren keine Teilzeit und von mir eine Entscheidung innerhalb eines Tages zu verlangen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Kathleen
Hallo, der Ag muss einen Grund nennen, der betriebliche Ursache hat. WEnn er sich stur stellt, hilft nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Ich bin in Elternzeit und hatte eigentlich vor ab Juni in Teilzeit während Elternzeit zurück zum Job zu gehen. Nun hat unsere Firma wegen corona 100% Kurzarbeit angemeldet und zwar bis September. Nun stellen sich mir 2 Fragen; 1: kann meine Firma die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit aufgrund der erklärten Situation able ...
Guten Tag Frau Bader, danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. ich beziehe momentan Elterngeld Basis 1500€ und ab 10 LM des Kindes 750€. Ich würde ab dem 10 LM in Teilzeit arbeiten ca. 15 Std die Woche und bekomme dafür 1380€ Brutto monatlich. vor der Schwangerschaft habe ich ca. 2400€ Netto monatlich verdient Meine frage wäre wi ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit