Mitglied inaktiv
Hallo, ab Januar werde ich wieder Teilzeit arbeiten im Erziehungsurlaub (15 h). Dazu habe ich einige Fragen: 1. Wenn ich dann doch nicht mit der Situation zurecht komme oder mein Kind schwer erkrankt, kann ich dann wieder aufhören mit der Teilzeitbeschäftigung (mein Hauptarbeitsvertrag ruht ja) oder bin ich dann verpflichtet, den ganzen restlichen Erziehungsurlaub von 2,5 Jahren weiter Teilzeit zu arbeiten und könnte praktisch nur durch eine Kündigung da rauskommen? 2. Wäre damit mein Hauptarbeitsvertrag auch gekündigt? 3. Falls im EU ein weiteres Kind geboren wird (ist geplant), dann läuft doch erst der EU des ersten Kindes weiter nach dem erneuten Mutterschutz, oder? Müßte ich dann gleich nach dem Mutterschutz wieder meine Teilzeitbeschäftigung aus dem 1. EU aufnehmen? Oder habe ich dann das Recht, wieder erst zu Hause zu bleiben und dann erst, wenn auch das nächste Kind z.B. ein halbes Jahr alt ist, wieder zu arbeiten? 4. Der EU für das nächste Kind schliesst sich doch dann an den EU des ersten Kindes an, oder? 5. Wie funktioniert das, wenn der 1. EU nach der noch momentan gültigen Regelung gehändelt wird, der folgende EU jedoch nach der neuen ab 2001? Sorry, so viele Fragen auf einmal...trotzdem würde ich mich über eine Antwort sehr freuen! Vielen Dank und liebe Grüße Claudia
Liebe Claudia, eigentlich ist das unzulässige Einzelberatung- ich schlage deshalb vor, ich antworte nur ganz kurz und wenn Sie genaueres wissen wollen, fragen Sie noch mal nach: 1.+2. Ja, Sie können die TZ-Arbeit kündigen, müssen aber darauf achten, NUR die TZ zu kündigen (eindeutige Formulierung in der schriftl. Kü.), dann besteht das Hauptvertrag fort 3.Wenn ein neues Kind kommt, gibt es neuen EU, der sich an den alten anschließt, daß hat mit der TZ nichts zu tun. 4. Ja, höchstens bis zum Ende des 3. Lj des Kindes 5. Ja, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. OK? :-) N. Bader
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