Hummel04
Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit dem 2. Kind. Voher habe ich 20 Stunden gearbeitet, aber ganze Tage. Also immer Donnerstag und Freitag den ganzen Tag und jede 2. Woche noch Mittwochs. Meine Tochter wurde Nachmittags von der Oma betreut, da ich auch Nachmittags länger gearbeitet habe, als der Kindergarten geöffnet hat. Im Arbeitsvertrag ist nichts zur Verteilung der Arbeitszeit vermerkt, da steht nur 20 Stunden. Ich möchte nach der Elternzeit gerne nur noch Vormittags arbeiten. Also weiterhin 20 Stunden, aber dann 4-5 Vormittage. Da ist einfach die Betreuung einfacher. Es sind zwar noch Großeltern da, aber da möchte ich mich nicht ausschließlich drauf verlassen, wenn hier jemand ausfällt stehe ich da und habe keinen für die Kinder. Vormittags ist die Betreuung gesichert. Wie sieht es da rechtlich aus? Habe ich ein Recht nur Vormittags arbeiten zu können oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich wieder so arbeite, wie vor der Elternzeit? Gibt es hier irgendwelche Gesetze? Ich bedanke mich schon mal im Voraus! Viele Grüße.
Hallo, Nein, am besten reden Sie mit dem Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
malini
Nein, du hast nur Anspruch auf Teilzeit, aber Wunschzeiten sind reines Entgegenkommen des AG.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich erwarte meine zweites Kind, der Geburtstermin ist ca. am 6.7.2016. Wir möchten unsere erste Tochter nächstes Jahr im August 2016 in die Kita schicken.Ich werde mich dann in der Elternzeit befinden, wegen dem zweiten Kind. Hab ich für meine dann dreijährige Tochter einen Anspruch auf einen halbtags oder teilzeit Platz??? Me ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit