Hummel04
Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit dem 2. Kind. Voher habe ich 20 Stunden gearbeitet, aber ganze Tage. Also immer Donnerstag und Freitag den ganzen Tag und jede 2. Woche noch Mittwochs. Meine Tochter wurde Nachmittags von der Oma betreut, da ich auch Nachmittags länger gearbeitet habe, als der Kindergarten geöffnet hat. Im Arbeitsvertrag ist nichts zur Verteilung der Arbeitszeit vermerkt, da steht nur 20 Stunden. Ich möchte nach der Elternzeit gerne nur noch Vormittags arbeiten. Also weiterhin 20 Stunden, aber dann 4-5 Vormittage. Da ist einfach die Betreuung einfacher. Es sind zwar noch Großeltern da, aber da möchte ich mich nicht ausschließlich drauf verlassen, wenn hier jemand ausfällt stehe ich da und habe keinen für die Kinder. Vormittags ist die Betreuung gesichert. Wie sieht es da rechtlich aus? Habe ich ein Recht nur Vormittags arbeiten zu können oder kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich wieder so arbeite, wie vor der Elternzeit? Gibt es hier irgendwelche Gesetze? Ich bedanke mich schon mal im Voraus! Viele Grüße.
Hallo, Nein, am besten reden Sie mit dem Arbeitgeber. Liebe Grüße NB
malini
Nein, du hast nur Anspruch auf Teilzeit, aber Wunschzeiten sind reines Entgegenkommen des AG.
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