Im letzten Jahr habe ich fristgemäß meine Elternzeit über zwei Jahre angemeldet und dem Arbeitgeber (große Firma) mitgeteilt, das ich nach einem Jahr der Elternzeit in einer Teilzeittätigkeit arbeiten möchte. Der Arbeitgeber ließ sich nicht auf eine Vorabregelung hinsichtlich der Teilzeit ein und teilte mir mit, dass ich diese acht Wochen vor dem gewünschten Termin beantragen sollte. Den Antrag auf die Teilzeitarbeit habe ich fristgemäß gestellt. Der Arbeitgeber hat mit der Begründung abgelehnt, dass er eine Ersatzkraft für die Dauer meiner beantragten zweijährigen Elternzeit eingestellt hat. Sind diese betrieblichen Gründe ausreichend, um die Teilzeit abzulehnen? Ich habe dem Arbeitgeber noch nicht mitgeteilt, dass ich ein weiteres Mal schwanger bin. Die Teilzeitarbeit würde nur über einige Monate gehen. Habe ich rechtlich eine Chance auf eine Teilzeittätigkeit, wenn ich ihm die Schwangerschaft mitteile? Danke für Ihre Antwort!