Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit-Beschäftigungsverbot möglich - reduzierte Stundenzahl für Büroarbeit?

Frage: Teilzeit-Beschäftigungsverbot möglich - reduzierte Stundenzahl für Büroarbeit?

Frau Sonnenblume

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Beratungseinrichtung und habe hierbei sowohl Einzeltermine mit Kindern als auch Beratungsgespräche mit Eltern. Nun darf ich vom Betriebsarzt aus keinen Kontakt mehr zu Kindern haben, egal welchen Alters (unklarer Immunstatus). Ich würde aber gerne meine Schreibtischarbeiten sowie noch offene Beratungsgespräche abschließen. Mein Wunsch wäre also, dass ich noch 1-2 Monate eine reduzierte Stundenzahl arbeiten kann. Mein Arbeitgeber meinte nun, dass er mich entweder komplett ins Beschäftigungsverbot schicken kann oder gar nicht. Meine Krankenkasse war sich unsicher. Die Betriebsärztin meinte, dass es auch eine Art Teilzeitbeschäftigungsverbot gibt, bei dem die Krankenkasse die Differenz zum vollen Lohn erstattet. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass von der Arbeit eine Gefahr ausgeht. Wenn eine Gefahr davon ausgeht, geht sie nicht nur Teilzeit davon aus sondern komplett. Es ist also zu klären, was Sie für ein Immunstatus haben und in welcher Weise man Sie schützen muss. Frage ist ja hier, ob, wenn Sie auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen, eine Ansteckungsgefahr besteht. Wenn ja, dürfen Beratungsgespräche gar nicht mehr stattgefunden. Schreibtischarbeit jedoch sehe ich als unproblematisch an. Die werden Sie weitermachen dürfen und zwar im vollen Umfang. Da muss Ihr Arbeitgeber sehen, dass er Sie entsprechend umsetzt oder beschäftigt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hattest du bereits Kontakt mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz? Laß dich dort bitte beraten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, Ich bin schwanger und habe in meinem hauptjob ein individuelles BV erhalten. Nun arbeite ich nebenher noch auf 400€ Basis jedoch ohne feste stundenzahl - die weiblichen Kollegen die dort hauptberuflich arbeiten erhalten ebenfalls ein BV. Der Arbeitgeber dort hat mir nur gesagt das ich dann jetzt nicht mehr kommen muss. Frage: - steht mir ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...