Wonne1401
Hallo Frau Bader, ich muss sagen, ich habe in der Teilzeit keine Betreuung für meinen Sohn und kann daher die Teilzeitbeschäftigung nicht aufrecht erhalten. Ich habe ein 14-tägiges Kündigungsrecht. Dh. ich plane zum 30.06. die Teilzeit zu beenden bzw. wieder auf 0 Stunden zu reduzieren. Mein Vertrag ginge bis 30.09. - meine Elternzeit bis 26.09. Derzeit erhalte ich durch die Verrechnung des Gehalts nur die 300 Euro Mindestversorgung. Kann ich die Teilzeit abändern (ich habe dies bisher nicht getan) - gibt es irgendwelche Fristen oder bekäme ich dann ab Juli wieder das vorher berechnete Elterngeld in voller Höhe? Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen. Herzlichst Wonne1401
Hallo, wenn Sie tatsächlich kein Gehalt erhalten, wird es auch nicht angerechnet Liebe Grüsse, NB
Wonne1401
Hallo Frau Bader, die Antwort verstehe ich leider nicht. Natürlich wurde das Gehalt verrechnet - bisher - ich habe von den 12 Monaten, wo ich ein Elterngeld Höhe x bekomme 4 Monate gearbeitet - bis Juni. Davor habe ich das Elterngeld in Höhe x bekommen und ich würde nun gern wissen, ob ich es die letzten 4 Monate bis Ende der Elternzeit wieder bekomme, wenn ich die Teilzeit wieder beende oder ob es "bestraft" wird und ich weiterhin nur die Verrechnung mit dem Gehalt, also die 300 Euro bekomme. Würde mich freuen, wenn Sie nochmals antworten könnten :) Vielen Dank. Herzliche Grüße
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