Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit-Arbeitsamt

Frage: Teilzeit-Arbeitsamt

Mitglied inaktiv

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hallo ich befinde mich momentan im erziehungsurlaub. früher hatte ich eine ganztagesstelle, die stelle steht mir aber leider nicht mehr zu verfügung. ich würde mich nun arbeitslos melden, aber nicht vollzeit sonder teilzeit. meine fragen sind nun: wenn ich als teilzeit arbeitslos gemeldet bin , bekomme ich ja auch nur teilzeitarbeislosngeld. wie wird dies berechnet? ich habe momentan nur eine betreuung für meinen sohn nachmittags5-6h würde dies dem arbeitsamt reichen? würde mich sehr über eine antwort freuen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können sich nicht arbeitslos melden, wenn Sie in EZ sind. Da haben Sie ja einen AG. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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...und 2 std./tag reichen auch nicht....somit stehst du nicht zur verfügung. lg


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