Frage:
Teilung kosten Heizung
Hallo Fr. Bader,
letztes Jahr ging die Öl Heizung in unserem Haus kaputt, ich habe sie nicht richten lassen, da ich keinen Streit wegen der Kosten mit meinem X wollte.
Dieser war im Mai ausgezogen. Nun ist es so, das wir wohl noch etwas im Haus bleiben. Mein X Mann will sich aber an den Reperaturkosten nicht beteiligen. Er meint das er die Heizung hätte reparieren können. Zu diesem Zeitpunkt war das Verhältnis zwischen uns aber schon so schlecht das ich ihn nicht mehr fragen wollte.
Muß er sich nicht daran beteiligen?
Ausserdem betritt er ständig das Grundstück und holt während meiner Abwesenheit Dinge vom Grundstück.
Er hat auch immer noch einen Schlüssel für das Haus, das er wohl auch hin und wieder betritt um Dinge zu holen.
Darf er das? Darf ich das Schloß auswechseln?
von
aeule
am 18.09.2018, 03:43
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Teilung kosten Heizung
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2018
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Teilung kosten Heizung
Das kommt darauf an, ob das Haus euch beiden gehört oder nur dir.
von
cube
am 18.09.2018, 07:47
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Teilung kosten Heizung
Und beiden
von
aeule
am 18.09.2018, 11:20
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Teilung kosten Heizung
Ist er umgemeldet? Zahlst Du Miete für "seine" Haushälfte? Wer zahlt den Abtrag? Wer das Hausgeld? Gibt es irgendeine Vereinbarung über diese Dinge?
Grundsätzlich kann man fast alles vereinbaren. Ansonsten ist es halt ein Mietvertrag über die Haushälfte, die dem Ex gehört - Du schuldest ihm Miete, wie ein "normaler" Mieter, Ihr habt als Vermietergemeinschaft zusammen für eine funktionierende Heizung zu sorgen. In einem solchen Rahmen hat er natürlich auch kein Anrecht auf freien Zugang und einen Schlüssel. Andererseits hat er das Recht, die Heizung selber zu reparieren, wenn es das kann. Alternativ kann er bei der Auswahl der zu beauftragenden Handwerker ein Wörtchen mitreden. Ist ja schließlich (auch) sein Haus....
von
Strudelteigteilchen
am 18.09.2018, 14:43
Antwort auf:
Teilung kosten Heizung
Naja, solange das Haus euch beiden gehört, habt ihr beide die gleichen Rechte und auch Pflichten.
Es wäre also gut, das Thema Haus so zu klären, dass es eben auch rechtlich nur noch dir gehört oder wie ihr es eben geregelt haben wollt.
Absprachen mündlicher Art werden ja im Streitfall auch mal ganz schnell über den Haufen geworfen und dann gilt eben unabhängig von irgendwelchen mündlichen Zusagen, das es auch ihm gehört.
von
cube
am 18.09.2018, 14:55
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Teilung kosten Heizung
Also ich zahle das Haus komplett, mit allem. Er hätte letztes Jahr einfach mal aufgehört mit Zahlen, von daher fand ich es sicherer wenn ich bezahle. Angerechnet wird auch der Mietvorteil so heißt das glaube ich. Zumindest bekomme ich deswegen keinen Unterhalt. Er bezahlt quasi nur Kindesunterhalt.
Und von dem und dem was ich verdiene wird das Haus bezahlt.
von
aeule
am 18.09.2018, 16:23
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Teilung kosten Heizung
Oh , meinte hat einfach Aufgehört die Hausraten zu zahlen. Nicht hätte.
von
aeule
am 18.09.2018, 16:26
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Teilung kosten Heizung
Mit ausmachen geht leider nicht mehr viel, wenn er etwas nicht will oder schon will. Ergibt sich das halt meistens so das ich versuche das irgendwie auszugleichen. Das Haus voll bezahlen geht auch einigermaßen, Miete wär ja auch so viel. Nur bei einer Wohnung richtet halt der Vermieter die Heizung, und der geht normalerweise auch nicht hinein oder auf das Grundstück ohne zu fragen, um sich zu holen was er grad will, wie bei IKEA.
Ich glaub ich zieh sofort heute noch aus:-/
von
aeule
am 18.09.2018, 16:37
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Teilung kosten Heizung
Notfalls beauftragt man damit einen Anwalt. Dafür sind die da.
Wenn man keine klaren Absprachen trifft, ist irgendwann immer einer der Gelackmeierte.
Völlig egal, ob Du heute ausziehst - ausziehen KANNST - oder im Haus bleibst: Nimm Dir einen Anwalt und laß den das klären. Stillhalten um des lieben Friedens willen rächt sich. Immer.
(Früher oder später brauchst Du eh einen Anwalt.)
von
Strudelteigteilchen
am 18.09.2018, 16:46
Antwort auf:
Teilung kosten Heizung
Hab ich gemerkt. Hab gedacht es geht jetzt mal ne Zeitlang ohne.
War wohl falsch.
von
aeule
am 18.09.2018, 17:46