Mitglied inaktiv
Hallöchen, mein Sohn ist jetzt fast 8 Monate alt (kam im August 04 zur Welt). Ich hab mich bis dahin noch in Ausbildung befunden und ein Jahr Elternzeit beantragt, die im September endet. Dann möchte ich gerne in meine Ausbildung zurück, da ich die Chance hab noch für die Prüfung im januar 06 zugelassen zu werden. Ich bin von dem Vater des Kindes momentan räumlcih getrennt, d.h. wir haben uns erst mal entschlossen getrennt zu leben, da es vorher viel Streit gab. Er ist auch berufstätig. Sein Arbeitsvertrag ist aber befristet und würde im Sommer (mit Glück) verlängert werden. Er hat mir jetzt angeboten, dass er für die paar Monate Elternzeit nehmen würde und dann so lange zu mir zieht, damit er sich um den kleinen kümmern kann und ich in Ruhe meine Schule beenden kann. Jezt habe ich aber gehört, dass das nicht geht, wenn man nicht im selben Hausalt lebt. Stimmt das? Für die Zeit zwischen Septmeber und januar würde er ja bei uns wohnen. Ich wäre so glücklich, wenn das klappen könnte. Ich könnte meine Ausbildung beenden und müsste meinen Süßen nicht in die Obhut Fremder geben. Bitte um Rat :o( Danke schön Julia mit Tyrese Cedric
Hallo, 1. wenn er dann mit dem Kind zusammenlebt, müsste es klappen 2. Er bekommt, wenn überhaupt, Sozialhilfe. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ach ja, und wenn es denn doch klappen würde, woher würde er dann geld bekommen? ich hätte ja nur meine Ausbildungsvergütung und BaB etc. Müsste er dann zum Sozi gehen???
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