Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Der Ausdruck "mehr zahlen" war auf die Länge der Dauer vom Bezug Alg2 bezogen und wäre daher ja dann mehr, wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehe als wenn ich z.B. nach einem Jahr eine neue Beschäftigung aufnehmen würde. Ich hoffe Sie haben jetzt den Zusammenhang verstanden? Gibt es da Vorschriften wie lange man als Arbeitslose in Elternzeit gehen darf oder ist es mir überlassen volle 2 Jahre zu nehmen ohne irgendwelche Nachteile zu befürchten? Wie muß der Arge die Elternzeit mitgeteilt werden? Reicht ein formloser Antrag oder gibt es da bestimmte Formulare, die ich mir besorgen müsste? Bedanke mich für Ihre erneute Antwort!
Hallo, verstehe ich nicht. Es wird gezahlt, solange die Voraussetzungen vorliegen, gegebenenfalls also ohne zeitliche Begrenzung. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ich habe dir unten schonmal geantwortet...eventuell hilft dir meine antwort weiter! ERGÄNZUNG: soweit ich weiß, teilt man dem jobcenter per veränderungsmittteilung die geburt des kindes mit und reicht die geburtsurkunde, den elterngeldbescheid (wegen der bezugsdauer, nicht dem betrag), den kindergeldbescheid und unterhaltsnachweise ein. durch den elterngeldbescheid weiß das jobcenter dann ja automatisch, das du in elternzeit gehst und berechnet dir dann das alg 2 neu...für dich und kind!
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