Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tariferhöhung im Beschäftigungsverbot

Frage: Tariferhöhung im Beschäftigungsverbot

2Herzchen

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Guten Tag, ich habe eine Frage zu meinem Lohn. Ich wurde seit Anfang meiner Schwangerschaft, also seit März, von meinem Arzt direkt ins Beschäftigungsverbot gesetzt.  Als Lohn bekomme ich seit dem den Ausgleichsbetrag Grundvergütung (170 Stunden x Stundenlohn) + ein Ausgleichsbetrag der Überstunden. Jetzt gab es zum 1.5.24 eine Tariferhöhung um 4,7%. Ich habe jedoch keine Gehaltserhöhung bekommen, da mein Arbeitgeber sagt, ich bekomme nur eine Durchschnittszahlung der letzten 3 Monate vor der Schwangerschaft.  So wie ich es jedoch verstanden habe, müsste ich trotzdem auf meine Grundvergütung die 4,7% mehr bekommen, nur die Durchschnittszahlung bleibt gleich. Können sie mir hier weiter helfen was denn nun stimmt? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden, also auch Lohnerhöhungen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja, das ist richtig. Dauerhafte Lohnveränderungen müssen im BV berücksichtigt werden. Du müsstest ab dem Tag der Lohnerhöhung auch mehr Geld im BV bekommen. 


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