Fenestin
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar nach bekannt werden meiner Schwangerschaft informierte ich meinen AG (Minijob) über meine Schwangerschaft. Ich konnte sofort nicht mehr arbeiten (Röntgenstrahlung). Daraufhin lies sich der AG eine Stillegung des Vertrages von mir unterschreiben. Dies tat ich auch, einfach aus Unwissenheit. Heute weiß ich das die Knappschaft die Ausfälle zu 100% dem AG erstattet, wenn dieser den Lohn weiter an mich abführt. Der Ag verweigert die Zahlung wegen der Stilllegung. Kann man dem AG hier Arglist vorwerfen? Ist die Stillegung unwirksam? Es handelt sich um eine große Personalabteilung und ich bin der Meinung diese hätten nie auf die Idee kommen dürfen mich so einen Vertrag unterschreiben zu lassen. Ich hoffe Sie können helfen. Danke im Voraus
Hallo, ich würde mich zuerst mal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, das ist nämlich nicht zulässig. Wenn die nicht weiterkommen hilft nur ein Anwalt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Normalerweise wird vorausgesetzt, dass man sich vorher überlegt, was man unterschreibt. Der Arbeitsvertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen auf Eis gelegt, und es ist sehr schwierig, vor Gericht die eigene Unterschrift anzufechten. Der Rat, die Gewerbeaufsicht zu kontaktieren, ist sehr gut. Die werden das wahrscheinlich auch so sehen - Unterschrift ist Unterschrift.
MikeVanDyk
Hallo Frau Bader, dann ändere ich meine Frage ein wenig: in einem Arbeitsvertrag steht folgende Passage. " §3: Der Arbeitnehmer erhält monatlich nachträglich ein Gehalt von brutto xxxx Euro. Zusätzlich wird zum 30.06 + zum 30.11 jeweils 1/2 Gehalt als Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ausgezahlt. Der das Tarfigehalt etwa Übersteigende Teil des Gehaltes ist keine Leistungszulage und wird ohne Rechtpflicht unter dem Vorbehalt des jetzigen Widerrufs und der Anrechnung bei Gehaltstarif-Erhöhungen gewährt. Vom Arbeitgeber gewährte Gratifikation gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, aus wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft. Im übrigen richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den jeweils geltenden Tarifverträgen der infrage kommenden Sparte. " Kann es sein, dass man mit so einer Passage Anspruch auf Urlaubs und Weihnachtsgeld während der Elternzeit, wenn alle anderen Mitarbeiter Urlaubs und Weihnachtsgeld erhalten haben ? Danke und Beste Grüße Fiona
Ähnliche Fragen
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte. Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...
Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet. Fangen wir Mal an.. Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde. Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem ...
Guten Tag, Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader, ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag, der während meiner Schwangerschaft auslaufen wird. Ich vermute mal, dass ich nicht hochschwanger direkt einen neuen Job finde und erst mal Arbeitslosengeld 1 beantragen muss. 1. Wie würde es dann während des Mutterschutz weitergehen? Bekäme ich dann weiterhin Arbeitsloseng ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz