Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklassenwechsel

Mimi2016

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Liebe Frau Bader, dies war Ihre Antwort zum Steuerklassenwechsel: 2. Der Steuerklassenwechsel hätte mind 7 Mo. vor der Geburt/ dem Mutterschutz erfolgen müssen Liebe Grüße NB Könnten Sie mir bitte schreiben warum 7 Monate? Dann hätte ich doch schon 7 Monate viel weniger Nettogehalt bekommen. Mein Mann und ich verdienen ungefähr gleich viel. Deswegen wollte ich erst zu Beginn des Mutterschutzes/bzw. Elternzeit (wenn mein Verdienst entfällt) wechseln. Ich verstehe das mit den 7 Monaten nicht ganz? Beste Grüße, Mimi2016


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei der Berechnung des Elterngeldes wird die Lohnsteuerklasse angenommen, die in den letzten zwölf Monaten vorwiegend bestanden hat. Vorwiegend sind sieben Monate. Liebe Grüße NB


malini

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Ich glaube, ihr redet aneinander vorbei. Kann es sein, dass du vom Wechsel in die Klassen 3 (Mann) und 5 (Frau) nach Beginn Elternzeit redest, Fr. Bader meint wahrscheinlich 5 (Mann) und 3 (Frau) vor der Elternzeit um EG zu erhöhen. Stell die Frage nochmal und schreib gleich beim ersten Mal rein, ob es um vor der EZ oder während EZ geht!


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