Applejack
Hallo Frau Bader, wir haben Anfang April unsere 2. Tochter bekommen und jetzt das Elterngeld beantragt: - vor der Geburt hatte ich im gesamten Bemessungszeitraum Steuerklasse V und mein Mann Steuerklasse III - Elterngeld habe ich für die Lebensmonate 1 und 2 beantragt, mein Mann für die LM 3 - 14 (da ich nach dem Mutterschutz Vollzeit arbeiten werde und mein Mann bei unserer Tochter zu Hause bleibt) Deshalb hätte ich folgende Fragen: Ist es erlaubt und sinnvoll, jetzt im Bezugszeitraum die Steuerklassen zu wechseln (Ehemann Stkl. V und ich Stkl. III - damit ich einen höheren Nettolohn erhalte) oder ergeben sich dadurch evtl. Nachteile? Wenn ja, muss ich diesen Steuerklassenwechsel bei der Elterngeldstelle angeben? Da ich mich hiermit wirklich nicht gut auskenne, habe ich ein wenig Angst, evtl. etwas Unerlaubtes zu tun oder bei der nächsten Steuererklärung eine böse Überraschung zu erleben. Deshalb wäre ich Ihnen für eine Antwort sehr dankbar! Herzlichen Dank im voraus und viele Grüße, Applejack (Corinna)
Hallo, das Elterngeld wird aus dem Einkommen vor der Geburt berechnet. Insofern ist es meiner Meinung nach egal. Liebe Grüße, NB
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