Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklasse in der Elternzeit-Teilzeitarbeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklasse in der Elternzeit-Teilzeitarbeit

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 3-jährigen Erziehungsurlaub. Elterngeld bekomme ich über 2 Jahre, die bald rum sind. Meine Hauptarbeitsstelle ist in Litauen (EU) und ich bekomme von dort das Elterngeld - besitze in Deutschland gar keine Lohnsteuerkarte! Ich bin alleinerziehend und würde gerne das letzte Jahr anfangen, auf Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber in D zu arbeiten. Muss ich eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 2 oder 6 für diese Tätigkeit beantragen? Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tut mir Leid, ich bin kein Steuerberater u wenn es um bi-nationale Probleme geht schlichtweg überfragt. Liebe Grüsse NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tut mir Leid, ich bin kein Steuerberater u wenn es um bi-nationale Probleme geht schlichtweg überfragt. Liebe Grüsse NB


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