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Splittung von Elternzeit

Frage: Splittung von Elternzeit

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Hallo, ich habe zwei Fragen zur Elternzeit. Ich möchte die Elternzeit in zwei Teile aufteilen und den ersten Teil direkt nach dem Mutterschutz nehmen. Dazu meine erste Frage: Kann die Elternzeit in 27 (2 Jahre und 3 Monate) und 9 Monate aufteilen oder kann man die Zeit nur in vollen Jahren nehmen? Den zweiten Teil von 9 Monaten möchte ich Jahre später nehmen. Meine zweite Frage: Wann muß ich dem Arbeitgeber mitteilen, wie ich die Elternzeit nehmen möchte? Den ersten Teil 6 Wochen vor Ende des Mutterschutzes, aber wie handhabt man es mit dem zweiten Teil? Teile ich dem Arbeitgeber kurz vor Ende des ersten Teils mit, dass ich später noch einmal Elternzeit nehmen möchte? Oder wird die Elternzeit einfach 8 Wochen bevor ich die 9 Monate nehmen möchte beantragt? Vielen Dank im Voraus, Alexgp


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. JA, kann man individuell aufteilen 2. Antragsfrist ist 8 Wo. vor Beginn. Gruß, NB


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