Mattibärchen
Hallo, da ich gehört habe, dass Elternzeit bei der späteren Rentenzeit besser (höher) angerechnet wird als "normale" Teilzeit habe ich folgende Frage: Kann man Elternzeit auch noch später nehmen, wenn man nur 1 Jahr bisher "verbraucht" hat? Konkret: Ich arbeite TZ 30 Stunden (< 10 Mitarbeiter). Ein Jahr Elternzeit hatte ich vor ca. 2 Jahren genommen, als ich noch nicht in diesem Büro war. Könnte ich jetzt meinen derzeitigen Chef um diese 2 "übrigen" Elternzeitjahre bitten? Ich möchte gleichzeitig meine 30 Stunden weiter arbeiten. Was würde auf meinen Chef zukommen (z.B. Kündigungsschutz)? Könnte ich überhaupt noch die vollen 2 Jahre nehmen? Kann Chef ablehnen? Vielen Dank für die Auskunft.
Hallo, man bekommt immer 3 Jahre angerechnet. Sie können nach dem 3. Geb. des Kindes nur 12 Mo. nehmen (wenn der AG zustimmt). Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo Nein,das hatte besprochen werden müssen vor arbeitsantritt,das du dir die 2 Jahre aufsparen möchtest.
Mattibärchen
Schon klar, dass das besser gewesen wäre. ;) Aber könnte mein Chef theoretisch doch "ja" sagen? Ich würde ja weiter wie bisher meine 30 Stunden arbeiten. Für ihn ändert sich doch nicht (oder doch?). Es geht nur um den "Status" für die spätere Rente.
SumSum076
Über den dritten Geburtstag hinaus kann man nur max 12 Monate übertragen lassen. Beantragen muss man das spätestens 7 Wochen (oder 4?) vor dem 2. Geburtstag. Gruß Sabine
CKEL0410
aber man bekommt doch so oder so immer fiktiv 3 jahre pro kind bei der rentenkasse berechnet,egal ob man 1,2,3 jahre ez genommen hat! so wurde es mir damals geschrieben,als meine kleine kam ,habe ich ein schreiben von der rk bekommen.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname