Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Später nochmal Elternzeit nehmen

Frage: Später nochmal Elternzeit nehmen

Mattibärchen

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Hallo, da ich gehört habe, dass Elternzeit bei der späteren Rentenzeit besser (höher) angerechnet wird als "normale" Teilzeit habe ich folgende Frage: Kann man Elternzeit auch noch später nehmen, wenn man nur 1 Jahr bisher "verbraucht" hat? Konkret: Ich arbeite TZ 30 Stunden (< 10 Mitarbeiter). Ein Jahr Elternzeit hatte ich vor ca. 2 Jahren genommen, als ich noch nicht in diesem Büro war. Könnte ich jetzt meinen derzeitigen Chef um diese 2 "übrigen" Elternzeitjahre bitten? Ich möchte gleichzeitig meine 30 Stunden weiter arbeiten. Was würde auf meinen Chef zukommen (z.B. Kündigungsschutz)? Könnte ich überhaupt noch die vollen 2 Jahre nehmen? Kann Chef ablehnen? Vielen Dank für die Auskunft.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man bekommt immer 3 Jahre angerechnet. Sie können nach dem 3. Geb. des Kindes nur 12 Mo. nehmen (wenn der AG zustimmt). Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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Hallo Nein,das hatte besprochen werden müssen vor arbeitsantritt,das du dir die 2 Jahre aufsparen möchtest.


Mattibärchen

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Schon klar, dass das besser gewesen wäre. ;) Aber könnte mein Chef theoretisch doch "ja" sagen? Ich würde ja weiter wie bisher meine 30 Stunden arbeiten. Für ihn ändert sich doch nicht (oder doch?). Es geht nur um den "Status" für die spätere Rente.


SumSum076

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Über den dritten Geburtstag hinaus kann man nur max 12 Monate übertragen lassen. Beantragen muss man das spätestens 7 Wochen (oder 4?) vor dem 2. Geburtstag. Gruß Sabine


CKEL0410

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aber man bekommt doch so oder so immer fiktiv 3 jahre pro kind bei der rentenkasse berechnet,egal ob man 1,2,3 jahre ez genommen hat! so wurde es mir damals geschrieben,als meine kleine kam ,habe ich ein schreiben von der rk bekommen.


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