Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin von meinem AG 2000 in die Schweiz entsandt worden und bin seit 2003 in Elternzeit. (Da ich mir diese rechtlich erstreiten musste, ist mein AG nicht sonderlich gut auf mich zu sprechen. Deshalb muss ich leider immer etwas argwöhnisch sein, was dessen Aktionen bzw. Nichttun betrifft.) Nun aber zu meiner Frage: Mein Sohn ist am 26.5.03 zur Welt gekommen, mein Mutterschutz begann am 22.4.03. Nun habe ich eine "Meldung zur Sozialversicherung" bekommen (von Hand ausgefüllt, was mich schon wundert), auf der nur das Einkommen bis zum Beginn des Mutterschutzes angegeben ist. Ich habe ja aber bis Ende Mutterschutz noch Gehalt bekommen, von dem mir auch die SV abgezogen wurden. Ist das so üblich und gilt eine von Hand ausgefüllte Meldung wie eine maschinell erstellte? (Seit ich in CH arbeite, habe ich keinen Sozialversicherungsnachweis der BfA mehr bekommen.) Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus. Steffi
Hallo, ab Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie kein Gehalt mehr, sonder Mutterschaftsgeld (Anteilig KK-AG). Vielleicht wird das vom AG getrennt geführt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ganz einfach www.bfa.de dort kannst Du Dir einen Versicherungsverlauf zusenden lassen. Da siehst Du dann, welche zeiten erfasst sind. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Vielen Dank Désirée und Frau Bader!
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