Tippellinee
Liebe Frau Bader, ich bekomme in 4 Wochen mein Kind. Ich lebe mit dem Vater zusammen (nicht verheiratet). Ich erhalte in meiner geplanten Elternzeit ca. 900 Euro, Elterngeld. Mein Partner/ der Vater wird ab Geburt des Kindes arbeitslos (Arbeitslosengeld I ca. 350 - 400 Euro) Können Sie uns sagen, welche Ansprüche wir haben und welche Unterstützungen wir bekommen können und wie/wo wir die beantragen? Eine Beratung im Familienzentrum werden wir noch aufsuchen aber ich würde mich schon mal über eine Einschätzung freuen. Viele Grüße Daniela
Hallo, frage ist, wie die Zukunft geplant ist. Wird er voraussichtlich zeitnah einen neuen Job finden? Dann kann man kurze Zeit relativ unproblematisch mit H IV überbrücken (aber dass mit dem "Nackigmachen" hat meine Vorrednerin gut erklärt). Wenn er aus welchen Gründen auch immer eher schlechte Chancen hat, werden Sie, das ist zulässig, die EDZ vorzeitig beenden müssen und er wird EZ nehmen müssen. Klären Sie das mit dem zuständigen Jobcenter. Liebe Grüße NB
Felica
Ihr könnt prüfen lassen ob ihr Anspruch auf Hartz4 hat, evtl klappt es auch noch mit Wohngeld oder Kindergeldzuschuss was besser wäre. Würde alles tun um Hartz4 zu vermeiden. Dein bei 900 € EG ist dein Einkommen nicht so schlecht, ihr würdet also recht schnell wahrscheinlich Druck vom Amt bekommen damit du wieder arbeitest und dein Mann EG bezieht. Idealerweise hat er schnell wieder Arbeit und es kommt gar nicht erst soweit. Bei Hartz4 werde ihr euch beide nackt machen müssen, also alles offen legen was an Ersparten, Lebensversicherungen, Prämiensparen usw da ist. Zudem prüfen die ob eure Wohnsituation angemessen ist. Deshalb der Rat das möglichst zu umgehen.
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