sandramo
Sehr geehrte Frau Bader, für unser Kind möchten wir für den Falle unseres Todes eine Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht hinterlegen. In Frage kommende Familienangehörige wohnen allerdings im Ausland (in New Jersey/ USA). Ist es realistisch, dass das Sorgerecht unseres Kindes in einem solchen Fall an die Familie in den USA übertragen werden und das Kind an die Familie übergeben werden kann? Wenn nein, wie kann man dies sicherstellen? Danke im voraus für eine Antwort!
Hallo, glaub ich nicht, dass das JA das mitmacht. Von Desis Einwänden mal ganz abgesehen (da kennt sie sich besser aus als ich) Liebe Grüße NB
peekaboo
Auch wir eine Verfügung für das Pubertier haben wurde uns vom Notar und auch vom Jugendamt gesagt, dass die Lebensumstände der „Pflegeeltern“ überprüft werden würde. USA nach D. ging vor ca 17 Jahren nicht. Beide Eltern in den USA verstorben. Die Geoßeltern in D. Wollten die Kids haben ging über Gericht und sonstiges. USA hat die Kineer nicht „ausgeliefert“ sie kamen zu Pflegeeltern.
desireekk
Neben dem Fakt, dass das JA wohl kaum das Kind ins Ausland (so weit weg) gibt: mit welchem Visum soll das Kind denn in die USA? Nur weil es dann Waise ist, wird keine Extrawurst gebraten... Oder hat es die US-Staatsbürgerschaft? LG aus USA D
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