Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht

Lenny0308

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Ich war mit meinen 2 Kinder (6 und fast 2) in einer 5 wochigen Reha. Der kV möchte jetzt für den kleinsten nach hol Termin da in der Reha keine treffen statt fanden. Der kV hatte das erste 1 Jahr überhaupt kein Kontakt zu unserem jüngsten Sohn. Er darf den jüngsten Sohn jeden Samstag für 4 Std sehn und mit nehmen. Er weint wenn der kV kommt und ihn abholen will er weint sogar wenn er den kV nur sieht. Nach dem Besuchs Tag weint er auch nachts für mehre Std. Meine Frage wäre muss ich zustimmen wenn der kV mehr Umgang haben möchte


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben die falsche Einstellung. Er ist der Vater und ja, er hat ein Umgangsrecht. Es ist doch auch schön, wenn er die Termine nachholen und das Kind regelmäßig sehen will. Wichtig ist, das das Kind ein Recht auf Umgang hat. Wenn das Kind weint und nicht mit will, wird Ihnen jeder Richter sagen, Sie haben es nicht positiv genug darauf vorbereitet. Und ja, gerade bei kleinen Kindern ist es gut, wenn er dsas Umgangsrecht ausweiten will - lieber häufiger und nicht über Nacht. Liebe Grüße NB


mellomania

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aber ja. der vater hat genauso das recht auf umgang wie du. und das kind hat ein recht auf seinen vater. es besteht ja keine gefahr für das leben und die gesundheit des kindes. ihr seid eltern und müsst euch, dem kind zuliebe, einfach zusammenraufen und dem vater genauso umgang gewähren wie dir.


Mitglied inaktiv

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nein, musst du nicht! vielleicht hast du ja schon einen Ansprechpartner beim Jugendamt, ruf dort mal an und bitte um ein vorsorgliches Gespräch, ob evtl ein begleiteter umgang arrangiert werden kann. ich würde auch weinen, wenn mich ein fremder mann mitnehmen würde, v.a. mit knapp 2 jahren.


cube

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Naja, "das erste Jahr keinen Kontakt". das Kind ist aber inzwischen 2 - also im 2. Jahr gab es regelmäßigen Kontakt. Fremd ist der KV also nicht. Ich gebe dir Recht, ich würde mit dem JA noch mal darüber sprechen, ob der Umgang nicht (nochmal?) zunächst begleitet stattfinden sollte. Je öfter der KV seine Kinder nicht sieht, umso schwieriger wird es natürlich, Bindung/Kontakt aufzubauen. Ins so fern - Nachholtermin fände ich erst mal sinnvoll und normal. Aber wie gesagt: weint ein Kind wirklich so viel, obwohl die Mutter positiv über den Umgang redet bzw. diesen nicht boykottiert im Sinne von "ja, das ist wirklich blöd, dass du zu Papa musst" etc würde ich wohl nochmal über begleiteten Umgang sprechen.


Mitglied inaktiv

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nun ja, ich weiß nicht, was dein Kind mit fast 2 jahren für ein Erinnerungsvermögen hat/hatte, das Kind hat den vater nun 5 Wochen nicht gesehen, davor einmal/Woche 4 stunden. bei jeder krippen/kindergarteneingewöhnung wird ein riesenbohei gemacht und bestimmt in so einem fall nochmal von vorne gestartet, wenn das Kind auch nur einmal traurig schaut. aber klar, ist ja der vater, da muss die mutter einem knapp 2jährigen auch noch gut zureden und möglichst den umgang ausweiten.


Strudelteigteilchen

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Wie hat der KV sich das "Nachholen" denn vorgestellt? Wenn man mal davon ausgeht, daß 5 Termine ausgefallen sind, ihm also rein rechnerisch 20 Stunden "zustehen" - will er die auf einen Rutsch, also das Kind einmal 24 Stunden mitnehmen? Oder möchte er unter der Woche Zwischentermine? Will er den Umgang generell ausweiten, oder wirklich nur vorübergehend, als Ausgleich für die Ausfälle? Ich halte es auch nicht für besonders glücklich, nach so einer langen Umgangspause gleich irgendwelche Ausweitungen zu diskutieren. Bei einem Kind in dem Alter fang Ihr nach 5 Wochen ja quasi bei Null wieder an. Und wenn es vorher schon holperte, dann wird es jetzt nicht plötzlich auf einen Schlag besser. Ich würde es drauf ankommen lassen und erstmal bei der bestehenden Regelung (wie ist die getroffen worden? Ist das eine Absprache zwischen Dir und dem KV? War das Jugendamt oder sogar ein Gericht involviert?) bleiben. Wenn der KV irgendwas ändern will, soll er sich an das Jugendamt wenden. Und vielleicht mal einen Vorschlag machen, wie er sich das in Zukunft konkret vorstellt. Ganz generell: Bei einem Kind in dem Alter wird man eher mehrere kurze Umgänge befürworten als wenige längere. Ich vermute mal, daß es unter der Woche aufgrund der Berufstätigkeit des KV nicht geht, oder? Dann wird es schwer mit dem Aneinandergewöhnen - isso, da kann die Mutter gut zureden wie sie will.


cube

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Ich schrieb etwas von nochmal neu starten mit begleitetem Umgang und ganz sicher nichts von Umgang ausweiten. Daneben wage ich aber zu bezweifeln, dass die Mutter verhindern kann, das Termine nachgeholt werden .


Strudelteigteilchen

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Na ja, verhindern.... Dazu muß der KV schon definieren, wie er sich das vorstellt - siehe meine Frage weiter oben. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß er ein Kind, das nicht an ihn gewöhnt ist, "mal eben" 24 Stunden mitnehmen darf, nur weil 5 Umgänge á 4 Stunden ausgefallen sind. DAS wüßte ich als Mutter definitiv zu verhindern. Was wäre denn Dein Vorschlag zum "Nachholen"?


Mitglied inaktiv

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*Ich schrieb etwas von nochmal neu starten mit begleitetem Umgang und ganz sicher nichts von Umgang ausweiten* ich habe auch nicht geschrieben, dass du das geschrieben hast. die ap schrieb, ob sie noch mehr umgang gewähren muss. für mich bezog sich das auf ein ansinnen des vaters, den umgang auszuweiten, ob zeitlich begrenzt oder wie stt schrieb, die verpasste zeit nehmen will, wissen wir nicht. MEHR umgang kommt für mich eben mit ausweiten gleich.


cube

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Bisher haben die beiden 1 x 4 Std. pro Woche zusammen. Vielleicht kann das ja an 2 Tagen 4 Std. sein? Auch das wäre ja nun keine Übermaß an Kontakt. Keiner redet doch hier davon, das das Kind dann 2 Tage am Stück sein muss/kann oä. Vielleicht würde die Beziehung dadurch sogar gestärkt und Kind weint nicht mehr so viel? Ich kann natürlich jede Mutter verstehen, wie schwer es ist, sein Kind jemandem mitzugeben, von dem man sich aus guten Gründen getrennt hat, der sich evt. (wie hier) auch erst mal nicht interessiert hat. Ich bin aber auch immer wieder erstaunt, wie schnell Partei für Mütter ergriffen wird bzw. der KV jemand ist, der bloß nichts fordern soll und wenn doch, Ratschläge zur Vermeidung gegeben werden oder zumindest darin unterstützt wird, bloß nicht zu viel Umgang oder sonst was zu gewähren. Mich würde mal interessieren, wie viel Männer/Väter irgendwann frustriert aufgeben, weil sie bei der Mutter einfach immer wieder abgeblockt werden bzw. diese von vorne herein Umgang auf ein Minimum reduziert und hinterher immer gut sagen kann, dass ja eh keine Bindung besteht. Das ist jetzt aber weder auf dich, noch auf sonst jemanden im Speziellen gemünzt!


cube

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:-)


Strudelteigteilchen

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Na ja, Cube, basierend auf meiner Erfahrung mal so ins Blaue vermutet: Der Umgang findet nur Samstags statt, weil der KV berufstätig ist und unter der Woche nach der Arbeit keine Lust/Zeit/Nerven mehr hat. Oder weil er so lange arbeitet, daß es sich nicht mehr lohnt. Das nehme ich so an, weil ein gerichtlich angeordneter oder jugendamtlich moderierter Umgang garantiert öfter als einmal die Woche wäre, bei einem (zum Zeitpunkt der Regelung) gerade mal einjährigem Kind - es sei denn, der KV (!!! - NICHT die KM) hätte Gründe dafür, daß der Umgang nur am WE stattfinden kann. Dann wäre es auch nicht möglich, den Umgang an einem Wochentag nachzuholen. Höchstens am Sonntag, aber da wäre ich als Mutter schon unterbegeistert, wenn mir beide Wochenend-Tage zerschossen werden. Zumal es für das gewünschte Aneinandergewöhnen ja deutlich sinnvoller wäre, den Umgang alle drei/vier Tage stattfinden zu lassen, als fünf Tage gar nicht und dann zwei Tage hintereinander. Was bisher noch keiner gefragt hat, aber im Zusammenhang mit der Motivation und wer wem was nicht gönnt ja ganz interessant wäre: Es gibt noch ein 6jähriges Kind. Vom gleichen KV? Gab es da auch ein Jahr keinen Umgang? Gibt es da mehr Umgang als mit dem Kleinen? Öfter? Länger? Wird da was nachgeholt wegen der Reha?


Mitglied inaktiv

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*Ich bin aber auch immer wieder erstaunt, wie schnell Partei für Mütter ergriffen wird bzw. der KV jemand ist, der bloß nichts fordern soll und wenn doch, Ratschläge zur Vermeidung gegeben werden oder zumindest darin unterstützt wird, bloß nicht zu viel Umgang oder sonst was zu gewähren.* schau und genau so bin ICH erstaunt, wie hier oft sofort angenommen wird, dass die mutter irgendwas vereiteln will. ich lese zwischen den zeilen, zb beim ap, es geht ausschließlich um das jüngere Kind, mit dem großen gibt es keine Probleme. sie erwähnt, der vater darf das Kind einmal/Woche sehen, es gab also eine Vorgeschichte, es wurde bereits drüber "verhandelt" UND: der vater hatte im ersten LJ keinen kontakt. jetzt kann man natürlich annehmen, dass die mutter es verweigert hat und dass der vater dafür wie ein löwe gekämpft hat, warum dann nur einmal/Woche? das Kind ist noch mini, es fremdelt, nur weil der mann das Kind gezeugt hat, macht ihn das nicht automatisch zum freudig erwarteten papili und dann kommt der vater an und will undefinierten mehrumgang!? hurra hurra, der mann interessiert sich! die ap stellt die frage, ob sie mehr umgang zulassen muss. nein, sie muss nicht, denn bis ein richter entscheidet, dass das Kind positiv beeinflusst werden muss (und das müsste man MIR erst mal erklären, wie das geht!?) und den umgangsmodus ändert, ist es noch ein langer weg. heute IST es so, ein vater, der sich wirklich einbringt und engagiert kriegt das auch durch.


Mitglied inaktiv

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wir sind echt bei der Geburt getrennt worden....


Strudelteigteilchen

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Tschakka!


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