Mama-von-Linchen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich würde das Haus nicht übernehmen wollen. Zum Einen weiß ich, dass ich es nicht kann, zum anderen will ich bei Scheidung vermutlich auch nicht mehr mit seinen Eltern im Haus wohnen(Stellen wir uns nur vor, ich habe einen neuen Freund, dass hätte ich dann doch lieber unbeobachtet...) Meine Sorge ist nur, dass seine Chancen auf das Sorgerechbzw Aufenthaltsbestimmungsrecht besser wären, da die Kinder bei ihm im gewohnten Umfeld bleiben würden und er noch seine Eltern als Hilfe hätte. Ist das wohl begründet, oder könnten sie auch mit mir in etwas kleineres ziehen, wo sie möglicherweise die Schule wechseln müssten? Ich stelle meinen Job gerade für die Kinder total zurück und genieße die Zeit mit Ihnen, aber es wäre umso härter, wenn ich meinen Mann verliere, das Haus und meine Kinder zusätzlich. In meiner Alptraumvorstellung sehe ich mich alleine in einer Einzimmerwohnung mit Problemen, nach der Hausfrauenzeit in den Job zurück zu kommen und alles wofür ich das getan habe (Mann und Kinder) leben ohne mich im großen Haus.
Hallo, Das ABR bekommt der, bei dem die Kinder den Lebensmittelpunkt haben. Egal, wo Sie wohnen. Liebe Grüße NB
lilly1211
Ich habe genau verstanden was du meinst. Und ja: dieses Haus aus dem klar ist dass DU ausziehst bei Trennung kann dann ein Nachteil sein wenn er es drauf anlegt dass die Kinder dort nicht ausziehen sollen. Allein schon wegen der Strategie. Wenn du dich trennst kannst du zumindest erstmal nur alleine gehen. Das schafft Fakten die die Situation noch schwerer machen. Also müsstest du erst klagen. Der einfachste Fall 'er geht' wird jedenfalls nie eintreten. Ich würde es nicht machen. Deshalb nicht und auch wegen des Konfliktpotentials.
Strudelteigteilchen
Ich kann Deine Sorgen verstehen, aber ich fürchte, das ist eine dieser Unsicherheiten, mit der man einfach leben muß. Letztlich kannst Du das eh nicht vermeiden. Wenn Dein Mann sehr gut verdient und Du nix, reicht es ja nicht, in einer Mietwohnung zu bleiben. Denn solange die Wohnung nicht quasi Hartz4-kompatibel ist, besteht immer noch die Chance, daß Du sie Dir alleine nach einer Trennung nicht mehr leisten kannst und deswegen raus mußt. Aber will man sich (und die Familie) wirklich so einschränken für einen Wenn-wenn-wenn-wenn-Fall? Würde Dein Mann diesen Kampf denn überhaupt kämpfen? Ich weiß, es ist schwer sowas vorherzusagen, aber dennoch: Der Krieg um die Kinder findet ja nur statt, wenn beide ihn wollen. Wenn Ihr gemeinsam entscheidet, daß die Kinder mit Dir ausziehen, dann findet das so statt.
Septemberblume
Vorab,ich habe keine Ahnung von der Rechtslage,bin aber grade zufällig über deine Beiträge gestolpert. Ich kenne einen Fall,der deinem etwas ähnelt. Die Eltern wohnten im Haus mit den Schwiegereltern,Eigenheim,zwei getrennte Wohnungen. Die Mutter trennte sich und wollte die Tochter mitnehmen,damals etwa vier Jahre alt. Das Jugendamt entschied,dass das Kind beim Vater (und Großeltern) bleiben soll,da es dort seinen Lebensmittelpunkt hat,dort aufgewachsen ist,die Oma für die Betreuung einspringt wenn der Vater arbeitet oder krank ist,der Kindergarten dort direkt nebenan war. Die Mutter hatte leider keine Chance dass das Kind zu ihr kommt,und das,obwohl der Vater eine geistige Beeinträchtigung hat und die Mutter nicht. Habe ich auch nicht verstanden,aber nun ja. Lg September
luvi
Hallo, Auch wenn ihr nicht im Elternhaus des Mannes wohnen würdet, sondern in einer Mietwohnung, könnte es bei Trennung so sein, dass sich nur der Vater die Wohnung alleine leisten kann und du nicht, gerade da du auch sagst, du hast deinen Beruf momentan hinten angestellt. Du findest findest evtl. keine Wohnung in der Nähe, müsstest weiter weg ziehen, die Kinder die Schule wechseln, die Kinder beim Vater bleiben usw. Das Problem wäre also das gleiche, nur dass ihr nicht mit den Großeltern zusammenwohnt und ihr keine Hauseigentümer seid. Wenn momentan nichts auf eine Trennung in nächster Zukunft hindeutet, würde ich diese Überlegungen nicht in den Hauskauf miteinfließen lassen. Es könnte ja auch ganz anders kommen und eure 15 jährigen Kinder wollen lieber beim Papa wohnen, obwohl der in den Nachbarort in eine viel kleinere Wohnung zieht und sie die Schule wechseln müssten. LG luvi
Mitglied inaktiv
heutzutage kann man sich niemals sicher sein, dass bei einer Trennung die Kinder beim hauptsächlich betreuenden Elternteil verbleiben. da ist es schon wurst, wie und wo man wohnt.
Mama-von-Linchen
Ihr habt Recht. Mab weiß es jetzt einfach nicht. Es sieht nicht nach Trennung aus. Wir sind so lange zusammen, dass das niemand überstürzen würde. Mein Mann arveutet viel und gerne. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er die Kinder dauerhaft alleine wollen würde (er liebt sie sehr, aber er wäre echt kwin Hausmann) Auch Oma und Opa lieben die Kinder und ihre Freiheit. Würden wohl nicht die Elternrolle nochmal machen wollen und wir verstehen uns alle gut. Also wäre es dumm aus Angst vor Eventualitäten nicht ins Haus zu ziehen und die Unterstützung der Großeltern gemeinsam und glücklich zu nutzen. Zudem es stimmt. Auch die Miete hier könnte ich nicht zahlen... Nur ist Oma guer nicht im Haus, sondern 10Minuten zu Fuß entfernt.
Ähnliche Fragen
Hallo, der Vater meiner Tochter und ich leben getrennt. Unsere Tochter lebt bei mir und besucht ihren Papa recht häufig. Über den Umgang haben wir uns untereinander geeinigt. Es gibt also keine ganz feste Regelung oder gar einen Titel. Ich bin Landesbeamtin und unsere Tochter ist deshalb beihilfeberechtigt und privat versichert. Ihr Vater i ...
Sehr geehrte Frau Bader. mittlerweile ist meine Tochter 12 Wochen (10.05.24) alt. Mit ihrem Erzeuger habe ich seit Januar keinen Kontakt mehr gehabt bis vor kurzem. Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er weigerte sich und wollte einen DNA Test. Das ist immer noch in Klärung (anscheinend macht man sich da erst nach Geburt Gedanken d ...
Hallo Frau Bader, Ich habe einen 15 Jahre alten Sohn für den ich seit Geburt das alleinige Sorgerecht habe, der Vater hatte 13 Jahre, auf eigenen Wunsch, keinen Kontakt, und seit zwei Jahren unregelmäßig. Mein Sohn hat ein mittelschweres ADHS und ist seit langem in der Schule unglücklich ( alles dokumentiert, ich war beim Psychiater hab ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Ärztin empfiehlt mir eine psychosomatische Reah. Sie sagt meine beiden Kinder (7+4) kann ich als Begleitung mitnehmen. Muss ich den Kindsvater um Zustimmung bitten? Der Umgang wurde per Gericht geregelt 10 Tage bei mir und 4 Tage beim KV. Eigentlich möchte ich nicht das er erfährt, wie schlecht es mir geht. ...
Hallo Frau Bader Sie will ja mit den Kindern ausziehen. Zum neuen Freund, etwa 400 Kilometer. Das ist gerade die große Angst, dass sie Fakten schafft. Er ist offen für ein Wechselmodell wobei den Kindern Schule und Umgebung erhalten bleiben. Seine Arbeitszeiten sind seit Dezember angepasst, er könnte die Betreuung problemlos übe ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug