Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte bereits vor 3 Wochen diesbezüglich nachgefragt, da gab es aber Verständigungsprobleme. Ich versuch es also nochmal: ich habe seit Juli ein Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber holt sich meine Lohnzahlungen über das U2 Verfahren von der KK wieder. Wie ist das eigentlich mit steuerfreien Bezügen wie Sonn- und Feiertagszuschlag? Mein AG zahlte mir seit Februar diesen Jahres begrenzt auf dieses Jahr diese Zuschläge aufgrund guter Zusammenarbeit. Steuerfrei bleiben die Zuschläge nur wenn ich an den Tagen auch tatsächlich tätig bin. Bei Krankheit würde diese Zahlung allerdings ganz entfallen ( ist Beschäftigungsverbot mit einer Krankheit gleichzusetzen??) . Seit dem ich Beschäftigungsverbot habe zahlt er dieses Geld nicht mehr. Ich habe gelesen, dass er diese unversteuerten Bezüge aber weiter zahlen muss, nur das sie jetzt versteuert werden müssten. Ist das richtig oder habe ich laut seiner Aussage keinen Anspruch mehr darauf. Laut Rechtslage wird ja das durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen zu grunde gelegt und da würden ja diese Zuschläge mit dazu zählen. Vielen Dank im Voraus und einen Guten Start ins neue Jahr Kathrin
Hallo, wenn er es ohne Vorbehalt zahlt kommt es auf die Art der Regelung zwischen Ihnen und dem AG an. Wenn er es Ihnen nur zu den Zeiten zahlt, wenn Sie arbeiten, steht es Ihnen bei einen BV nicht zu. Dafür spricht die Krankheitsregelung. Ansonsten wird es schon dazugezählt. Gruß, NB
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