Stanley
Guten Tag. Ich befinde mich in folgender Situation: Derzeit arbeite ich in einem Tochterunternehmen einer größeren Institution. Die Tochter wird perspektivisch verkleinert/geschlossen, jetzt hat man mir einen Vertrag ab 1.1.19 für das Haupthaus angeboten. Aufgrund der Unsicherheit mit den Verträgen habe ich meine Schwangerschaft bisher nicht kommuniziert und befinde mich nun bereits in der 20. Woche. Jetzt liegen mir sowohl ein Aufhebungsvertrag zum 31.12. für die alte Stelle, als auch ein neuer Vertrag ab 1.1. für die neue vor. Eigentlich würde ich die Schwangerschaft gern direkt nach der Unterzeichnung kommunizieren. Jetzt meine Frage: Bin ich bereits ab Vertragsschluss abgesichert, oder kann mein Arbeitgeber noch vor dem 1.1. von dem Vetrag zurücktreten (es gibt dazu keinerlei Floskel im Vertrag)? Wenn ich abgesichert bin, könnten Sie mir bitte einen Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext geben? Herzlichen Dank!
Hallo, pacta sunt servanda. Ein geschlossener Vertrag gilt. Wegen der Schwangerschaft haben Sie Kü-Schutz. Sie sollten aber erst kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist Liebe Grüße NB
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