Mitglied inaktiv
Ich bin selbständig und schwanger und weiß, dass natürlich diese ganzen Sachen wie Mutterschutz etc. für mich nicht gelten. Mittlerweile weiß ich, dass ich Anspruch auf 400 Mark Mutterschaftsgeld habe. Nur: Wo, wann und mit welchen Unterlagen beantrage ich das? Nächste Frage: Ich habe eine Krankentagegeldversicherung und wüßte gerne, ob die auch für die Zeit bezahlt, in der ich mutterschaftsbedingt vor und nach der Geburt nicht arbeiten werde. Ich habe mal gehört, dass der Mutterschuitz nach der Geburt bei Festangestellten eingehalten werden muss, auch wenn die Frau gerne arbeiten würde (anders als vor der Geburt). Kann ich als Freiberuflerin wieder arbeiten, wann ich will oder müssen/dürfen sich Auftraggeber für meinen ET interessieren?
Mitglied inaktiv
Bin in der gleichen Situation wie Du und habe diegleichen Fragen schon mal vor ca. 1 Woche in Baby&Job gestellt. Schau dort mal nach, es gab ein paar brauchbare Antworten. Im Papa-Forum gab es letzte Woche von Frank@tegeler.de auch ein paar nützliche Tipps bzgl. Anspruch auf Erziehungsgeld und Berechnung bei Freiberuflern (denke auch an mögliche Ansparrücklagen!!!!). Der 6 wöchige Mutterschutz VOR der Geburt ist freiwillig, d.h. Du darfst ruhig bis zum "bitteren" Ende arbeiten (ich selber habe ca. 4 Wochen vorher aufgehört). Die 8 Wochen NACH der Geburt sind meines Wissens nach zwingend (echtes Arbeitsverbot) zwecks Erhalt der Gesundheit. ABER wegen Scheinselbständigkeit und so schließt ja der Auftraggeber keinen Vertrag mit Dir persönlich ab sondern mit Dir als Firma. Wer also sollte sich dann darum kümmern, daß die 8 Wochen Frist eingehalten wird? Du als Firma könntest ja theoretisch jemand anderen mit dem Job beauftragt haben. Wenn Du tatsächlich sogar Unterauftragnehmer bzw. Angestellte hast, kann man gar nichts mehr nachweisen. Wo kein Kläger .... Bzgl. Krankentagegeld. Ich bin mit da nicht 100 Prozent sicher, aber ich denke Schwangerschaft gilt nicht als Krankheit (bist ja auch nicht krankgeschrieben) und somit gibt es wohl auch keinen rechtlichen Anspruch auf Krankentagegeld (es sei denn Dein Arzt schreibt Dich tatsächlich krank). Ob diese Krankschreibung aber auch in den 8 Wochen Arbeitsverbot nach der Entbindung angewandt werden kann bezweifle ich stark. Ich bin aber auch neugierig auf die offizielle Antwort. Tschüß Karin
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