Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbständig machen /Leistungen allgemein

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbständig machen /Leistungen allgemein

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin im vierten Monat schwanger und derzeit arbeitslos. Mein baby wird ca Mitte März 2005 zur Welt kommen. Auf dem Arbeitsamt sagte man mir, dass ich sechs Wochen vor der Geburt im Mutterscutz bin und ich somit nich ca 10 Tage Restanspruch auf ALG habe. Nach dem Mutterschutz wollte ich mich mit éiner Ich-AG selbständig machen, da ich von 345.- nicht leben kann. Ich bin Bilanzbuchhalterin und kann somit von zu hause arbeiten. Die meinten beim Amt, Mutterschaftsgeld usw. bekäme ich von der Krankenkasse. Ich bin nicht verheiratet, lebe mit dem Vater des Kindes aber zusammen. Kriege ich dann auch Erziehungsgeld? Und wenn ja muss ich mich nach den Einkommenstabellen für Alleinerziehende oder eheähnliche Gemeinschaften richten?? Kann ich sonst noch weitere Leistungen beantragen und wenn ja wo? Vielen Dank im Voraus. Gruss Stina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, klar bekommen Sie EG, und MG. Schauen Sie mal auf unserer Seite "Familienvorsorge". Vielleicht noch Überbrücckungsgeld? Gruß, NB


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