Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbst gekündigt, AG hat Beschäftigungsverbot erteilt, neuer Job in Aussicht

Frage: Selbst gekündigt, AG hat Beschäftigungsverbot erteilt, neuer Job in Aussicht

MinkaGi

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Hallo:) ich bin momentan in einem Chaos, weil alles kompliziert geworden ist Ich hab am 29.11 bei meinem jetzigen AG gekündigt, weil ich umziehen möchte und einen neuen Job antreten möchte. Mit der Kündigung zum 30.03.21, Ich habe auch um einen Aufhebungsvertrag gebeten, zum 31.01.21. Das Problem, ich Hab vor paar Tagen erfahren dass ich schwanger bin, ca (2-3 SSW) Mein jetziger AG hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, weil ich in einer Kinderkrippe arbeite. Meine eigentliche Frage ist, darf ich/kann ich, wenn der Aufhebungsvertrag zum 31.01.21 wirksam ist und ich trotzdem den neuen Arbeitsvertrag beim neuen AG unterschreibe z.B ab dem 01.02.21, ohne ihnen zu sagen dass ich schwanger bin. Das hätte ich dem neuen AG nach 1-2 Monaten z.B erst gesagt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben gekündigt, der Vertrag endet also trotz Schwangerschaft. Durch den Aufhebungsvertrag, wenn ihn beide unterschreiben (geht auch bei Schwangerschaft). Sie können auch den neuen Vertrag unterzeichnen, ohn die Schwangerscahft mitzuteilen. Wenn aber ein BV droht, sollten Sie es unmittelbar mitteilen, denn dann macht es ja keinen Sinn, 1-2 Mo. zu warten. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, ist ja deine sache ob du dich und das kind gefährdest in dem du nix sagst oder nicht. denn wenn du nix sagst, fällst du nicht unters mutterschutzgesetzt und hast somit keine rechte dahingehend. dein jetziger AG hat ein bv ausgesprochen da es seinen arbeitsplatz betrifft. ist keine ersatztätigkeit möglich? wurde das geprüft mit einer gefährdungsbeurteilung? wenn ja wirst du ja weiter bezahlt bis der aufhebungsvertrag gültig ist. was danach ist, ist neu. dann entscheidest du wie oben geschrieben.


Felica

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2-3te SSW glaube ich nicht, dann hättest du jetzt erst deinen ES. Also eher wohl 4te oder 5te SSW. Da würde ein SSW auch erst anschlagen und mit Glück, kann ein Arzt dann überhaupt erst die Schwangerschaft bestätigen. Ja, der Aufhebungsvertrag ist bindend. Dein Pech nun, da muss der AG nichts zurück nehmen. Warum sollte er auch. Er dürfte eher froh sein das er dich jetzt so los wird. um es knall hart zu sagen. Und ja, du musst dem neuen AG nichts sagen. Solange der nichts weiß gilt das Mutterschutzgesetz aber auch für dich nicht. Du wirst also genau so arbeiten müssen wie alle welche nicht schwanger sind. Ohne Schonung, mit entsprechenden Risiken. Fraglich ob das auch lange gutgeht wenn du da ja schon deutlich weiter bist und langsam auch das erste Bäuchlein zu sehen sein dürfte. Immerhin bist du dann auch schon in der 12ten oder 13ten SSW. Bei mancher Frau sieht man dann schon was, vor allen wenn diese sehr schlank ist. Sagen musst du aber rechtlich nichts und auch nicht wahrheitsgetreu darauf antworten. ist aber halt meistens für das weitere Arbeitsverhältnis nicht gerade förderlich. Bezüglich Kündigung, sobald du dem neuen AG gesagt hast das du schwanger bist, fällst du unter das Mutterschutzgesetz, damit bist du kaum noch kündbar solange du dir nichts zu Schulden kommen lässt. Probezeit wäre also kein Thema. Allerdings ist dein neuer AG nicht gezwungen dir auch ein BV auszustellen, er kann eben selbst entscheiden ob er nicht doch Arbeit für dich hat. Bezahlt werden würdest du eben dann nachdem was du auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest.


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