LauraSteffani
Hallo Fr. Bader, Nach meimer Elternzeit war ich knapp ein halbes Jahr arbeitssuchend, jetzt habe ich eine neue Stelle gefunden wo ich nächste Woche anfangen kann zu arbeiten habe da auch ein halbes Jahr Probezeit. Mein Arzt meinte er würde mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen da ich im Februar auch eine Fehlgeburt hatte und die Toxoplasmose Gefahr hinter der Fleischtheke höher ist. Aktuell bin ich in der 8.ssw. Meinem AG würde ich gerne erst in der 12.ssw bescheid sagen das ich Schwanger bin. Nun meine Frage kann ich den Arbeitsvertrag trotzden unterschreiben und kann kurz danach ins BV gehen? Über eine Antwort und Rat würde ich mich freuen :) Lg
Hallo, sagen können Sie es erst dann. Ihr Arzt hat leider keine rechtliche Ahnung. Er kann wegen dieser Gefahr kein Beschäftigungsverbot aussprechen. Hier muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung vornehmen und dann entsprechende Maßnahmen, wie zu Beispiel Handschuhe, treffen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Toxoplasmosegefahr wegen der Fleischtheke ist absolut kein Grund für den Frauenarzt, ein BV auszusprechen. Dafür müssen Hygienemaßnahmen genügen. Das ist die einheitliche Vorgehensweise bei Toxoplasmose. Wenn der Arzt ein BV ausstellen möchte, darf er das nur aus individuellen, medizinischen Gründen tun - arbeitsplatzbezogene Gefährdungen ermittelt der Arbeitgeber und trifft geeignete Maßnahmen.
Felica
Hier darf der Arzt eh kein BV aussprechen. Der AG muss Sorge dafür tragen das du kein Risiko hast das Toxoplasmose eine Gefahr ist, mittels Handschuhen als Beispiel. http://www.mutterschutz-rechner.de/mutterschaftsgeld/verkaeuferinnen-und-die-anforderungen-des-mutterschutzes-7308 Der AG könnte das BV anzweifeln, zumal er erst einmal die Möglcihkeit erhalten muss eine Gefährdungsbegutachtung durchzuführen. Man kann dich nicht haftbar machen wenn du trotz des Wissens das ein BV im Raum steht den Arbeitsvertrag unterschreibst. Ob es aber gut kommt gegenüber AG und Kollegen ist eine andere Sache. es spricht sich auch rum, viele AG rufen heute bei den vorherigen AG an, wenn du nach der EZ etwas neues suchst. Besser also unterschreiben, den AG sobald wie möglich unterrichten und Lösungen zeigen wie du trotz Schwangerscjhaft deine Arbeistkraft im entsprechenden Rahmen zur Verfügung stellen kannst. Entscheide der AG dann das er keine geeignete Arbeit hat, kannst du dir nichts vorwerfen lassen.
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