Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

selber kündigen während bzw nach Elternzeit

Frage: selber kündigen während bzw nach Elternzeit

Ania1988

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Hallo Frau Bader, Ich möchte bei meinem Arbeitgeber kündigen und habe dies schon mit dem Arbeitsamt besprochen. Dort werde ich aufgrund des gestörten Arbeitverhältnisses keine Sperre bekommen! Jetzt ist aber meine Frage: Meine Elternzeit endet am 23.07.2015. kann ich schon zum 15.07 kündigen ohne irgendwelche rechtlichen Probleme zu bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Frist ist zu spät. Aber wenn der Ag einverstanden ist, ist es doch kein Problem - reden Sie mit ihm Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Wenn man zum Ende der Elternzeit kündigt, muss man das 3 Monate vor Ende dieser machen. Da bist Du zu spät. Wenn das Verhältnis eh gestört ist, dann wird der AG vermutlich aber nix dagegen habe. Versuche es.


Ania1988

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ich könnte rein theoretisch aber auch am Montag 15.06 zum 15.07 kündigen oder? beim AA darf ich mich sogar jetzt schon Arbeitlos melden und Arbeitslosen geld ab sofort beantragen. Das hat mir die Leistungsstelle und die Bearbeiterin dort gesagt. Dann hätte ich die normale Frist einzuhalten oder?


Sternenschnuppe

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Ja, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann kannst Du gleich ALG1 erhalten. Kinderbetreuung ist da ? Wie oben gesagt, wenn der AG Dich eh nicht wiederhaben will, dann wird er Dich schon ziehen lassen. Rechtlich muss er allerdings nicht, und kann auf die Fristen bestehen.


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