Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sehr dringend - Frage zu individuellem Beschäftigungsverbot und ALG 1

Frage: Sehr dringend - Frage zu individuellem Beschäftigungsverbot und ALG 1

VeraW

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Sehr geehrte Frau Bader, beim Mitteilen meiner Schwangerschaft wurde vom Betriebsarzt ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz ausgesprochen aufgrund eines fehlenden Immunschutzes gegen Zytomegalie. Ich arbeite mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren. Mein Arbeitsvetrag (1-Jahresvertrag) ist befristet und endet zum 31.03.18. Die Bundesagentur für Arbeit schickte mir ein Zusatzblatt "Beschäftigungsvebot nach dem Mutterschutzgesetz" zur Überprüfung ob die Voraussetzungen zur Zahlung von Arbeitslosengeld vorliegen. Die Betriebsärztin bestätigte mir nicht, dass ich andere Tätigkeiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben könne. Sie hat das entsprechende Textfeld durchgestrichen und geschrieben, dass aktuell ein individuelles Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit bestehen würde und eine erneute Überprüfung in circa 2 Monaten medizinisch sinnvoll erscheine. Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV §§ 4, 5) wurde mir aber bescheinigt, dass ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr während der gesamten Schwangerschaft untersagt ist, jedoch eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt ist. Die Betriebsärztin sagte, sie könne mir dies nicht vor dem 31.3.18, wenn der Vertrag endet, bescheinigen, weil mein Arbeitgeber mir dann sofort einen anderweitigen Arbeitsplatz anbieten müsste, aber dafür keine Kapazitäten hätte. Ich mache mir jetzt große Sorgen, dass die Bundesagentur für Arbeit mir kein Arbeitslosengeld zahlt. Bis zum 19.01. muss ich das Zusatzblatt zur Prüfung einreichen. Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll. Soll ich die Bescheinigung der Betriebsärztin einreichen oder mir von meiner Frauenärztin attestieren lassen, dass ich bestimmte Tätigkeiten ausführen darf? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe ich das richtig? Die Betriebsärztin hat Ihnen auch für Kinder über 3 ein Verbot ausgestellt, obwohl es keinen Grund gibt, damit der AG Ihnen keinen Platz vorhalten muss? Puuh. Das hat auch strafrechtliche Relevanz. Und ist für Sie wegen dem Arblosengeld 1 schwierig. Bei einem kompletten BV kein ArbGeld 1. Wer will Ihnen denn später bescheinigen, dass es bei Kindern über 3 Jahren plötzlich doch geht? Die Ärztin? Widerspricht sich selber? Ich würde mich an das gewerbeaufsichstamt wenden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Dein Arbeitgeber hat zusammen mit dem Betriebsarzt Betrug begangen. Es ist die Pflicht des AG Dir eine zuträgliche Stelle zu schaffen. Das Attest wurde also absichtlich gefälscht. Ganz ganz übel, bestehe sofort auf ein ordentliches Attest beim AG, damit wird deutlich dass Du damit nix zu tun hast und der Anspruch auf ALG1 ist dann auch gegeben.


littlestarling82

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aber wenn das BV vom Betriebsarzt kommt...erlischt es dann nicht bei Beendigung der Arbeitsstelle? wenn sie dann arbeitslos ist, dann gilt es doch nicht mehr, das BV ist ja nur für die Umstände im jeweiligen Betrieb gewesen, da dort ja anscheinend kein Ersatzarbeitsplatz vorhanden ist


Mitglied inaktiv

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Wenn es keine gesundheitlichen Gründe gibt, warum du ein BV "für jede Tätigkeit" brauchst, dann finde ich das Vorgehen der Betriebsärztin auch nicht in Ordnung. Richtig wäre gewesen, BV für den beruflichen Umgang mit Kindern < 3Jahren und Einschränkungen für beruflichen Umgang mit Kindern > 3 Jahren. Die BÄ hätte dir doch bescheinigen können, dass du ab sofort administrative Aufgaben im Kindergartenbüro und die Betreuung im Grundschulhort übernehmen darfst. Ich würde nochmal mit ihr sprechen.


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