Mitglied inaktiv
und noch eine Frage an Sie, Frau Bader :-) Eine schwangere Frau ist in der Pflege beschäftigt (30%) und übt nebenbei einen 400 Euro Job in einem Büro aus. Der Frauenarzt stellt ein Beschäftigungsverbot aus. Gilt das automatisch für beide Arbeitsplätze? Denn für die Arbeit im Büro wäre sie durchaus fit genug auch während der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz zu arbeiten. LG *FrauvonWunderfitz*
Hallo, da sollte der FA differenzieren Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Es gibt individuelle Beschäftigungsverbote, in denen der FA vermerken kann, was genau nicht mehr gemacht werden darf. Dadurch kann die Pflege bei Bezahlung "eingestellt" werden, der Bürojob bleibt unberührt.
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