Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft verschwiegen

Frage: Schwangerschaft verschwiegen

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn eine Frau die Kenntnis einer Schwangerschaft beim Bewerbungsgespräch und beim Unterzeichen des Vertrages verschweigt, was sie ja darf, dann 3 Wochen nach Arbeitsbeginn die Schwangerschaft dem AG mitteilt und ein Berufsverbot ausgesprochen bekommt (Chemiebereich), was für eine Lohnfortzahlung hat sie zu erwarten? Denn lt. MuSchG gelten die letzten 3 Monate vor Kenntnis der Schwangerschaft des gezahlten Gehaltes, sie hat ja aber erst 3 Wochen dort gearbeitet. Außerdem interessiert mich, ob sie rechtl. wegen z.B. arglistiger Täuschung zu belangen sein könnte, denn sie hat die Schwangerschaft verschwiegen wohlwissend, dass sie Berufsverbot erhalten wird; sie befindet sich lt. ihrer Aussage in einer finanziellen Notlage. Aufgrund des errechneten Geburtstermines wird der neue AG ja ersehen können, dass sie bereits beim Vorstellungsgespräch Kennntnis von ihrer Schwangerschaft gehabt haben KÖNNTE, ob dem so war, kann ihr ja keiner nachweisen. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schonmal für eine Antwort und Ihre Arbeit hier im Forum


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: „Sind Sie schwanger?“ ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Richter gaben einer Frau Recht, die behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01). Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen Liebe Grüsse, NB


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