Lina33.19
Hallo Frau Bader, im Dezember habe ich mich auf eine neue Stelle beworben, da mein zu der Zeit bestehnder AV Ende Dezember ausgelaufen ist. Kurz nach meinem Bewerbungsgespräch für die neue Stelle (10. Januar) habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Jetzt habe ich die Zusage für den Job bekommen und würde am 1.2 anfangen. Die Stelle ist befristet bis November. Ich weiß, dass ich mit Jobantritt in ein Beschäftigungsverbot falle aufgrund der Nachtschichten. Ich werde meinem AG trotzdem meine Arbeitskraft anbieten, weiß aber, dass er keine anderen Positionen hat. Ist es rechtens, dass ich den AV trotzdem nächste Woche unterschreibe? Ich habe gelesen, dass es bei befristeten AV noch nicht rechtlich geregelt ist - im Vergleich zu unbefristeten Verträgen. Ich würde meinem AG die Zeit des Vertrages ja nicht für die geplante Tätigkeit zur Verfügung stehen. Auf der einen Seite habe ich ansonsten auch keine Arbeitsstelle für die Zeit und weiß auch nicht, ob ich jetzt so schnell eine andere Arbeit finden werde. Auf der anderen Seite habe ich Angst, dass mir mein AG vorwirft Ihn getäuscht zu haben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Viele Grüße
Hallo, ja, Sie können den Vertrag unterzeichnen. Ihre geplante Vorgehensweise klingt gut. Liebe Grüße NB
cube
Ja, du darfst unterschreiben und bist auch nicht verpflichtet, dem AG vorher deine Schwangerschaft mitzuteilen. Der Vertrag ist ja eh befristet- d.h. du musst eh nicht an einen Arbeitsplatz zurück kehren, an dem dir Mißtrauen oder so entgegenschlägt. DerAG ist zudem verpflichtet zu prüfen, ob er nicht eine Ersatztätigkeit für dich hat. Das kann auch Ablage sein odersonstiges, was nicht zwingend deinem vertraglichen Aufgabenbereich entsprechen muss. Ob du also tatsächlich ein BV bekommst, finde ich nicht so absolut sicher. Nachts darfst du nicht arbeiten - tagsüber aber schon. Wenn dein Vertrag also auch Tagschichten enthält, würden ja gem. MuSchu schon mal gar nicht alle Aufgaben/Schichten entfallen.
Mitglied inaktiv
Darfst/Kannst du machen. Der Vertrag wird dann einfach auslaufen. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Versicherung klären!
Lina33.19
Vielen Dank für die Antworten! @Saarlandmami2 Ich dachte, auch wenn der AV ausläuft, ist man weiterhin beitragsfrei in der Zeit des Bezuges von Elterngeld versichert?! Das meine Elternzeit endet ist klar ohne AV. Nach dem ersten Geburtstag müsste ich dann wieder einen AV haben oder mich selbst versichern. Korrigiert mich bitte, wenn ich ich mit meiner Annahme falsch liege! Dankeschön!
Mitglied inaktiv
Schreibe mal auf wann Mutterschutz beginnt, wann ET ist und wann Ende Mutterschutz ist. Da darf keine Lücke sein. Beitragsfrei versichert ist man nur über das Elterngeld.
Lina33.19
Mutterschutz fängt Anfang August an, Entbindung ist voraussichtlich am 18.9, Elternzeit will ich auf ein Jahr nehmen, aber mein AV läuft im November 2021 aus. Elternzeit endet dann mit dem auslaufen des AV. Elterngeld wird ein Jahr bezahlt und Krankenkassenbeitrag ist in dem Jahr auch beitragsfrei?
Mitglied inaktiv
Wann ist der Mutterschutz zuende.... Hast du da noch einen AV? - dann ist keine Lücke Durch das Elterngeld bist du versichert. Danach musst du weiter schauen
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ...erstmal - schön wieder hier zu sein , hoffe Ihnen ist es gut ergangen und alles ist im Lot! Ich beweise auch gleich die Dreistigkeit, Sie direkt mit Fragen zu bestürmen. Am 9. Januar 2001 habe ich meine Tochter geboren und bin anschließend direkt in den EU gewandert. Letzter Arbeitstag war damals irgendwann im Septembe ...
Liebe Frau Bader, ich hoffe, dass Sie mir helfen können da ich derzeit etwas durcheinander bin. Ich bin momentan noch eingeschriebene Studentin, jedoch warte ich nur noch auf meine Zeugnisausstellung außerdem bin ich gerade in der 16 ssw (ET 16.07). Nun ist es so, dass ich gute Aussichten auf eine Anstellung für einen Arbeitsplatz habe, der ...
Hallo ich habe heute positiv getestet und werde (wenn der onlinerechner stimmt und montag beim arzt alles ok ist) voraussichtlich am 1.12 entbinden. jetzt ist es so das ich teilzeit im einzelhandel als verkäuferin beschäftigt bin. ich habe einen unbefristeten vertrag bis zum 30.06. danach würde ich wie es jetzt aussieht einen unbefristeten vertrag ...
Guten Abend Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und bin nun erneut Schwanger geworden. Ich gehe aktuell bei meinem Arbeitgeber (bei dem ich Vollzeit angestellt bin) auf 520 Euro Basis arbeiten. Es ist so das ich durch die aktuelle Schwangerschaft meinem Minijob (Nachtdienste) nicht ausüben darf, dass heißt es würden zu meinem ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner