Lina33.19
Hallo Frau Bader, im Dezember habe ich mich auf eine neue Stelle beworben, da mein zu der Zeit bestehnder AV Ende Dezember ausgelaufen ist. Kurz nach meinem Bewerbungsgespräch für die neue Stelle (10. Januar) habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Jetzt habe ich die Zusage für den Job bekommen und würde am 1.2 anfangen. Die Stelle ist befristet bis November. Ich weiß, dass ich mit Jobantritt in ein Beschäftigungsverbot falle aufgrund der Nachtschichten. Ich werde meinem AG trotzdem meine Arbeitskraft anbieten, weiß aber, dass er keine anderen Positionen hat. Ist es rechtens, dass ich den AV trotzdem nächste Woche unterschreibe? Ich habe gelesen, dass es bei befristeten AV noch nicht rechtlich geregelt ist - im Vergleich zu unbefristeten Verträgen. Ich würde meinem AG die Zeit des Vertrages ja nicht für die geplante Tätigkeit zur Verfügung stehen. Auf der einen Seite habe ich ansonsten auch keine Arbeitsstelle für die Zeit und weiß auch nicht, ob ich jetzt so schnell eine andere Arbeit finden werde. Auf der anderen Seite habe ich Angst, dass mir mein AG vorwirft Ihn getäuscht zu haben. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Viele Grüße
Hallo, ja, Sie können den Vertrag unterzeichnen. Ihre geplante Vorgehensweise klingt gut. Liebe Grüße NB
cube
Ja, du darfst unterschreiben und bist auch nicht verpflichtet, dem AG vorher deine Schwangerschaft mitzuteilen. Der Vertrag ist ja eh befristet- d.h. du musst eh nicht an einen Arbeitsplatz zurück kehren, an dem dir Mißtrauen oder so entgegenschlägt. DerAG ist zudem verpflichtet zu prüfen, ob er nicht eine Ersatztätigkeit für dich hat. Das kann auch Ablage sein odersonstiges, was nicht zwingend deinem vertraglichen Aufgabenbereich entsprechen muss. Ob du also tatsächlich ein BV bekommst, finde ich nicht so absolut sicher. Nachts darfst du nicht arbeiten - tagsüber aber schon. Wenn dein Vertrag also auch Tagschichten enthält, würden ja gem. MuSchu schon mal gar nicht alle Aufgaben/Schichten entfallen.
Mitglied inaktiv
Darfst/Kannst du machen. Der Vertrag wird dann einfach auslaufen. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Versicherung klären!
Lina33.19
Vielen Dank für die Antworten! @Saarlandmami2 Ich dachte, auch wenn der AV ausläuft, ist man weiterhin beitragsfrei in der Zeit des Bezuges von Elterngeld versichert?! Das meine Elternzeit endet ist klar ohne AV. Nach dem ersten Geburtstag müsste ich dann wieder einen AV haben oder mich selbst versichern. Korrigiert mich bitte, wenn ich ich mit meiner Annahme falsch liege! Dankeschön!
Mitglied inaktiv
Schreibe mal auf wann Mutterschutz beginnt, wann ET ist und wann Ende Mutterschutz ist. Da darf keine Lücke sein. Beitragsfrei versichert ist man nur über das Elterngeld.
Lina33.19
Mutterschutz fängt Anfang August an, Entbindung ist voraussichtlich am 18.9, Elternzeit will ich auf ein Jahr nehmen, aber mein AV läuft im November 2021 aus. Elternzeit endet dann mit dem auslaufen des AV. Elterngeld wird ein Jahr bezahlt und Krankenkassenbeitrag ist in dem Jahr auch beitragsfrei?
Mitglied inaktiv
Wann ist der Mutterschutz zuende.... Hast du da noch einen AV? - dann ist keine Lücke Durch das Elterngeld bist du versichert. Danach musst du weiter schauen
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