Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft,beschäftigungsverbot...wann öffentlich machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft,beschäftigungsverbot...wann öffentlich machen?

Tantechrisi

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Ich bin noch in der frühschwangerschaft und bin Erzieherin!habe vom Arzt gleich ein BV bekommen.ich möchte die schwangerschaft aber noch nicht öffentlich machen,weil ich vor einem halben Jahr eine Fehlgeburt hatte und alle es wussten...was gibt es für Möglichkeiten...kann ich offiziell sagen ich bin im Urlaub?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie noch Urlaub haben u der genehmigt wird, ja. Ansonsten ist BV das richtige Mittel Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Wem öffentlich ? Dem AG ? Den Eltern ?


Tantechrisi

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Den Eltern, ich möchte nicht, dass wieder alle bescheid wissen, und dann gehts vielleicht wieder schief :////


Sternenschnuppe

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Ah, ok. Wir hatten im Kindergarten vor ein paar Jahren auch eine Erzieherin die offiziell aus persönlichen Gründen eine zeitlang freigestellt war. Bei ihr war es auch eine Schwangerschaft und sie hatte vorher eine FG. Sprech mit dem Träger, der Leitung dass Du wünschst dass das vorerst die offizielle Sprachregelung sein soll. Sie müssen sich dran halten ansonsten verletzen sie ihre Schweigepflicht. Den Flurfunk unter den Eltern kannst Du damit nicht ausschalten, aber den gibt es ja immer. Manche haben kein eigenes Privatleben. Alles gute für die Schwangerschaft.


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