emilia122
Wenn ich in elterzeit bin und erneut schwanger werde und das 2 Kind 3 MonaTe ca vor Geburt auf die Welt kommt und ich vorzeitig meine elternzeit beende ca 7-8 Wochen vor Mutterschutz , kann ich dann nach Geburt wieder drei Jahre elternzeit beantragen oder ist mein Job dann weg ? Und wenn das Kind nach Ablauf der elternzeit auf die Welt kommt zB 2 Monate später müsste ich dann ein Monat arbeiten gehen? Und die letzte frage : wenn ich vorher die Eltern Zeit kündige wegen Schwangerschaft müsste ich arbeiten gehen ? Obwohl mein Kind noch nicht in Kindergärten ist wegen meiner "eigentlichen " elterzeit ? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Wenn der entbindungstermin für dein zweites Kind IN der Elternzeit des ersten Kindes liegt kannst du (so habe ich es schon oft gelesen, aber ohne es garantieren zu können) deine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes abbrechen, ganz normal in Mutterschutz gehen und nach dem Mutterschutz Elternzeit für das zweite Kind nehmen. Elterngeld wäre dann halt der mindestsatz. Liegt der Entbindungstermin für das zweite Kind NACH der Elternzeit für das erste Kind gehst du schwanger arbeiten bis der Mutterschutz beginnt. Wenns so kommt eben auch nur für drei oder vier Monate. Wenn man nicht schon die drei Jahre Elternzeit genommen hat könnte man mit dem Arbeitgeber reden ob man nicht die Elternzeit für das erste Kind verlängert bis zum Mutterschutz für das zweite Kind. Der Arbeitgeber hat dadurch nichts verloren (für nur wenige Monate setzt er wahrscheinlich keinen gerne ein) und du müsstest das große Kind nicht wegen ein paar Monaten Arbeit in die Kita bringen. Aber grundsätzlich muss man nach der Elternzeit wieder arbeiten, egal ob schwanger oder nicht. Jeckyll
Ähnliche Fragen
Guten Abend Frau Bader! ich arbeite 400 Job als Babyschwimmkursleiterin, bin im 10 Woche schwanger - muss mich mein Arbeitgeber ab sofort freistellen? ich bin mir unsicher. So weit ich gelesen habe darf ich nicht in Nässe - und wo Ausrutschgefahr besteht nicht arbeiten - gibt es noch andere Gründe die es bestimmen ? wer bestimmt es ? Für eine ...
Hallo Fr. Bader, ich bin im November von einem Hund gebissen wurden. Beziehe seit Januar Krankengeld. Nun bin ich in der 5 Woche schwanger und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich kann immer noch nicht wieder arbeiten und weiß auch nicht wann der Arzt mich wieder gesundschreiben kann. Jetzt möchte meine Frauenärztin mir ein Beschäftigun ...
Hallo ich befinde mich zurzeit in Elternzeit welche bis 19.10.16 beantragt ist. Also auf 2 Jahre. Jetzt bin ich wieder Schwanger in der 5.Ssw. Voraussichtlicher ET ist 21.12.2016. Ich hatte vorher eine Vollzeitstelle als MFA (Arzthelferin ). Wie gehe ich jetzt am besten vor zwecks Arbeitsstelle? Im Prinzip gehe ich ja dann im Oktober schon in Mutte ...
Guten Abend. Ich habe folgendes Anliegen: Am 29.1.16 habe ich mein Kind (ET: 27.1.16) entbunden. Mein Arbeitsvertrag lief am 2.12.15 aus. Mutterschutz begann am 16.12.15. für die 14 Tage dazwischen bezog ich ALG1. seit 27.3.16 bis 26.01.17 bekomme ich Elterngeld. Nun meine Frage! Wir haben uns entschlossen, gleich noch einmal nachzuleg ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute meine Kündigung erhalten, da unser Standort zum 30.06.17 schließt. Nun ist es so das der Hauptsitz in NRW weiter läuft. Ich bin jetzt in der 8SSW, mein AG weiß noch nichts davon.. Ist die Kündigung denn so für mich rechtens oder greift da das Mutterschutzgesetz schon?? Danke für die Antwort :)
Hallo, ich bin mit dem 2. Kind schwanger und habe noch bis Anfang März 2018 Elternzeit. Kann mich mein Arbeitgeber zum Ende der Elternzeit kündigen? Momentan bin ich auf 450€ im Betrieb und wollte nach Ende der Elternzeit in TZ zurück kommen (vorher war ich VZ). Bis jetzt hat sich mein AG noch nicht geäußter ob TZ möglich ist. Ich habe jetzt Angs ...
Hallo Frau Bader, bin momentan in Elternzeit, diese endet am 06.07.18. Habe zuvor Vollzeit in einer Arztpraxis gearbeitet. Bis Juni 2018 habe ich einen minijob Arbeitsvertrag beim ambulanten Pflegedienst ( anderer Arbeitgeber) dieser läuft zu Ende Juni aus. Nur bin ich jetzt erneut in der 6 Woche schwanger. Mit meinen alten Arbeitgeber (Arztpraxis) ...
Sehr geehrte Fr. Bader, nach 9 Jahren im alten Betrieb habe ich meinen Job für meinen 7 jährigen Sohn gewechselt um mehr Zeit für ihn zu haben. Leider wurde ich nach Mobbing und anderen Problematiken fristgerecht in der Probezeit gekündigt. Die letzten beiden Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist bis heute bin ich krank geschrieben wegen Erschöp ...
Hallo, Ich bin mit mein erstes Kind schwanger (14 SSW) und mein ALG1 läuft in vier Monaten aus. Wie gehts denn nun für mich weiter? Habe ich Anspruch auf ALG2? Wahrscheinlich nicht wegen mein Freund Einkommen. Wir sind nicht verheiratet. Wie sieht es aus mit mein Krankenversicherung? Läuft es dann auch aus wenn mein ALG1 ausläuft und ich kein An ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Mann und ich sind aktuell das 2. Kind am planen (erste Kind ist nun ein Jahr). Mir stellt sich die Frage, wie die Finanzelle Situation bei einer erneuten Schwangerschaft aussieht… Ich habe 6 Monate Basiselterngeld erhalten und bekomme noch bis zum 1.08.23 Elterngeldplus. zusätzlich gehe ich als 450 Euro Kraft auf mein ...