Mimi1788
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute meine Kündigung erhalten, da unser Standort zum 30.06.17 schließt. Nun ist es so das der Hauptsitz in NRW weiter läuft. Ich bin jetzt in der 8SSW, mein AG weiß noch nichts davon.. Ist die Kündigung denn so für mich rechtens oder greift da das Mutterschutzgesetz schon?? Danke für die Antwort :)
Hallo, greift schon. Teilen Sie es dem AG schnellstens mit. Der muss dann das Gewerbeau fsichtsamt fragen bzw Ihnen einen Platz in der anderen Niederlassung anbieten Liebe Grüße NB
mellomania
du hast zwei wochen NACH eingang der kündigung zeit, deinem AG mitzuteilen, dass du schwanger bist, damit die kündigung nicht wirksam wird ABER wenn euer standort dicht macht, wo sollte dich der AG einsetzen? wei weit wäre es von dir zum nächstgelegenen standort? ich glaube dass das nur mit zustimmung des gewerbeaufsichtsamtes geht, eine schwangere zu kündigen weil der laden zu macht...warten wir mal, was uriah oder die andren sagen
Mitglied inaktiv
Wenn du nichts unternimmst, wird die Kündigung schon nach 14 Tagen wirksam. Meine Vorschreiberin hat das richtig beantwortet. Du solltest also sofort, jedoch innerhalb von 14 Tagen schriftlich die Schwangerschaft bekannt geben und der Kündigung widersprechen. Dann wende dich gleich an die Gewerbeaufsicht. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-mutterschutz---kuendigungsschutz/73648?view=DEFAULT Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der Gewerbeaufsicht einzureichen. Diesem Antrag wird aller Voraussicht nach auch stattgegeben, wenn der Standort schließt und für dich keine Alternative besteht. Aber das hat dann auch alles seine Richtigkeit. Parallel solltest du dich umgehend auch beim Arbeitsamt melden, denn dir droht ja die Kündigung. Somit bist du arbeitssuchend und damit kommt ALG 2 in Frage.
Mitglied inaktiv
ALG 1, nicht 2 ;-)
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