Eva3112
Guten Tag Frau Bader, Ich habe da mal eine Frage, ich bin 38 Jahre alt, beziehe aktuell die kleine Witwen Rente und wurde jetzt von meinem Arbeitgeber in meinem Krankenstand gekündigt. Die Kündigung habe ich durch meine Rechtsschutzversicherung laufen lassen. Im Krankenstand und erhalte Krankengeld, erkrankt bin ich wegen Depressionen, ich habe im letzten Jahr meinen Mann an einer Krankheit verloren. Jetzt 11 Monate später habe ich einen neuen Partner. Wir möchten Kinder und haben es seit zwei Monaten probiert, jetzt bin ich schwanger und die Kündigung ist am 30.11. Ich weiß nicht wie es weitergeht
Hallo, 1. Ab Erhalt der Kündigung haben Sie grundsätzlich erst einmal drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. 2. Entscheidend ist bezüglich der Schwangerschaft, wann Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, nicht so wann die Kündigung rechtskräftig ist. Sie haben grundsätzlich 14 Tage nach Erhalt der Kündigung Zeit, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen. 3. Ich habe jetzt nicht wirklich verstanden, wie ihr Status ist. Sollte das Arbeitsverhältnis beendet sein, haben Sie die Möglichkeit,sich arbeitssuchend zu melden. Liebe Grüße NB
cube
Mit welcher Begründung wurde dir denn gekündigt? Evt. ist diese Kündigung eh nicht rechtens und du könntest Kündigungsschutzklage einreichen. Davon aber abgesehen: bist du denn jetzt wieder arbeitsfähig? Wenn ja, solltest du dich sofort arbeitssuchend melden. Nur weil man schwanger ist, ist man ja nicht automatisch nicht mehr vermittelbar.
Eva3112
Ich bin immer noch Krankgeschrieben und habe eine Kur beantragt. Ich wurde betriebsbedingt kündigt.
Suomi
Warst Du denn schon schwanger als Du die Kündigung erhalten hast?
KielSprotte
Leider wird man aus deinen Angaben nicht wirklich schlau. Was bedeutet "durch meine Rechtsschutzversicherung laufen lassen"? Hast du innerhalb der Frist Kündigungsschutzklage eingereicht? Wann ist dir die Kündigung zugegangen und bist du zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger gewesen?
Eva3112
Mein Arbeitgeber hatte mir einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung und die Kündigung vorgelegt am 13.11. mit einer Entscheidung zu dem Montag darauf sonst könnte man mir keine Abfindung zahlen, deswegen habe ich das über meine Rechtsschutzversicherung laufen lassen. Dass ich schwanger bin habe ich erst diese Woche erfahren.
Felica
Wenn du mit der Abfindung auch einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, dann sieht es schlecht für dich aus. Den so verstehe ich deine Antwort, da man eine Kündigung nicht annehmen muss. Es ist nicht was zustimmungspflichtig ist. Der AG kündigt, macht man nichts dagegen, ist die Kündigung rechtens. Auch dann wenn sie es eigentlich nicht wäre. Mein Rat, wende dich morgen an den AG, sage ihm das du schwanger bist, wende dich zudem an einen Anwalt und reiche kündigungsschutzklage ein. Das hättest du sofort machen sollen. Das man dir zeitlich Druck gemacht hat und mit Abfindung winkt, zeigt schon das es nicht koscher ist. Alles vorausgesetzt du hast keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Berlin!
Eine Kündigung auch während krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich. Es kommt darauf an, wann Du die Kündigung erhalten hast. Wenn ich Dich richtig verstehe, gehst Du aber dagegen vor und lässt die Kündigung gerichtlich überprüfen? Sollte sich herausstellen, dass die Kündigung unwirksam ist, hast Du noch Chancen. Lasse Dich von Deiner Anwältin beraten, das ist eine Taktikfrage.
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