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Hallo Frau Bader, folgende Situation: unser Sohn wurde am 22.05.03 geboren. Bei meinem AG reichte ich 1 Jahr Elternzeit ein. Theoretisch müsste ich kommenden Montag wieder arbeiten, was eigentlich auch kein Problem wäre. Ich wurde während der Elternzeit wieder schwanger und unser zweites Kind soll am 20.09.04 geboren werden. Mein Frauenarzt hat mich nun ab Montag krankgeschrieben, da ich - bedingt durch die doppelte Belastung (Schwangerschaft, Krabbelkind etc.) vorzeitige Wehen bekommen habe und zudem unter einer sehr starken Kreislaufschwäche (immer wieder Ohnmachtsanfälle) leide. Wie sehen jetzt die Konsequenzen aus? Kann mir mein AG kündigen, da ich ja nicht zum Dienst antreten werde, muss ich die Elternzeit verlängern, gibt es Lohnfortzahlung/ Krankengeld (ich glaube nicht, schließlich habe ich in diesem Jahr noch nicht gearbeitet). Kurz: wie geht es jetzt theoretisch weiter, nachdem ich meine Krankmeldung abgeschickt habe??? Vielen herzlichen Dank für eine ebenso ausführliche Antwort! C. Jäckel
Hallo, es wird ganz normal wie bei jeder Krankschreibung durch den AG 6 Wo. der Lohn fortgezahlt, danach gibt es Krankengeld von der KK. Wenn Sie den EU verlängern (mit Zustimmung des AG), erhalten Sie keine ZAhlungen. Gruß, NB
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
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