Lilly_80
Hallo Frau Bader ich bin 32 und versuche durch IVF schwager zu werden. 2 Versuche fehlgeschlagen nun Versuch 3 - Schwanger !!!! ich bin seit Dez. 12 arbeitslos und bekomme ALG 1. Nun Januar 13 bin ich nach erfolgreicher IVF schwanger geworden ( 4. SSW ). Wie verhalte ich mich richtig? Nächster Besuch beim Arzt Anfang Feb. 1. Wann muss ich es dem Arbeitsamt melden? 2. Ist des besser sich krankschreiben zu lassen um dann besseres Elterngeld zu bekommen? 3. Welche Diagnose sollte bzw. sollte nicht auf dem Krankenschein stehen? 4. Kann das AA mir ALG1 streichen? 5. Wie schaff ich es am besten die 6 wochen Krankschreibung, mit Folge dann Krankengeld, zu erreichen? Kann sich die Kasse auch quer stellen und mir Bezüge streichen? Ich bin total verunsichert und weiss nicht was i machen soll?! Danke im vorraus !
Hallo, Sorry, was Sie planen, ist Betrug und wird hier nicht unterstützt. viele Grüße, NB
Sternenschnuppe
Du bist nur schwanger und nicht krank ! Sorry, aber Du kannst weiterhin vermittelt werden , Dich bewerben etc. Wenn Du nicht arbeiten willst, dann steht es Dir natürlich frei Dich beim Arbeitsamt abzumelden und anderweitig zu finanzieren. Elterngeld ohne Job sind 300€, die bei Sozialleistungen angerechnet werden, da Du ja dann keinen Lohnersatz benötigst ohne vorherigen Lohn. Versteh mich nicht falsch, die Schwangerschaft sei Dir von Herzen gegönnt, haben auch eine Kinderwunschbehandlung hinter uns, aber wie man das Kind dann finanziert sollte man sich vorher überlegen.
Lilly_80
Na ´sag mal Sternschnuppe wie bist du denn drauf? ich will mich doch nicht freiwillig bei AA abmelden. Ja ich bin schwanger mit IVF aber ich hatte schon Blutung und totale Rückenschmerzen und möchte das Kind nicht verlieren. Fühl mich einwenig von dir angegriffen. ich möchte mich gern krankschreiben lassen um das beste fürs kind zu erreichen! wollte mich informieren wie es dann finanziell weitergeht zwecks ALG, Krankengeld, Elterngeld! Klar würde i auch arbeiten gehen aber sieht danach gesundheitlich eben nicht aus ! Ich möchte eben nur nicht das mir das ALG 1 gestrichen wird da ich nun krank wegen Schwangerschaft bin. Kann ja sein das i bis zur Geburt krankgeschrieben werden. Wasn dann? GLG
Sternenschnuppe
Lies Dir Dein erstes Post noch einmal durch bitte. Von Blutungen etc. steht da nix ! Aber von allerlei Berechnung wie man ohne Arbeit das meiste an Elterngeld rausschlagen kann, obwohl Du bei der IVF schon arbeitslos warst. Ne, sorry, da hab ich kein Verständnis für.
Mitglied inaktiv
Welche SSW bist du genau? Gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Periode. Wann war die IVF? Wurdest du gekündigt, hast du gekündigt oder lief eine Befristung aus? Und zu welchem Termin genau? Kann wichtig sein weil evtl Kündigung unwirksam. Da du dann zeitnah Arbeitsschutzklage einreichen müßtest, wären hier genau Daten wichtig. Und rasches handeln. Ftr. Bader kann da evtl mehr zu sagen. Auch ob diese Option besteht. Ach ja, in besonderen Fällen, dann wenn die Arbeit zu gefährlich ist für die werdende Mutter und/oder Kind kann ein BV ausgesprochen werden. Liefe dann anders als eine "normale" Krankschreibung. Weiß allerdings nicht ob das auch bei Arbeitslosigkeit greift und wie das dann abläuft.
Sternenschnuppe
Sie ist in der 4. Woche also 3+ irgendwas. Arbeitslos seit Dezember wie sie schreibt. Wir haben den 30.01. , das haut nicht hin.
Mitglied inaktiv
Mein Gedanke ist das einige die SSW ab ES rechnen. Warum auch immer. Hatte vor einiger Zeit hier im RUB einen Beitrag, da hatte eine schon eine FG im der 3ten SSW..... Aber ich denke auch das das nicht mehr hinhaut. Zumal ich glaube sie hätte innerhalb von 2 Wochen dem Chef Bescheid geben müssen. Die Frage ist letztlich, ab Aussprechen der Kündigung oder am dem ersten Tag nach Kündigung. Zumal sie ja hier in dem Fall den Chef auch darauf hätte hinweisen müssen, das sie schwanger sein könnte. Wenn wäre es wirklich auf dem letzten Drücker. Halt quasie ein letzter Strohhalm.
MamaJonathan
Hallo, für das EG werden die letzten 12 Monate vor Geburt herangezogen. Das ALG zählt dabei nicht als Einkommen, d.h. die Monate ab Dez. werden sowieso mit 0 angerechnet. Daher ist es auch egal, ob Du krankgeschrieben bist (jedenfalls fürs EG). Dem AA würde ich nach dem nächsten FA-Termin Bescheid sagen (4.SSW ist ja noch extrem frisch und unsicher), da Du ja dann auch dem MuSchu unterliegst und bestimmte Arbeiten/Arbeitszeiten nicht mehr machen musst. Ansonsten wird doch Dein FA wissen, ob Du mit der Vorgeschichte arbeitsfähig bist und Dich ggf. krankschreiben, oder? Und warum bekommst Du mit einer Krankschreibung besseres EG? Das verstehe ich nicht. Ansonsten gilt immer, wer ALG bezieht, muss dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Alles Gute für die Schwangerschaft
Lilly_80
Hallo MamaJonathan mir wurde bei der Eltgerngeldstelle gesagt wenn ich ALG 1 bekomme und mich krankschreiben lassen so das i nach 6 Wochen Krankengeld bekomm und dann bis zur Geburt krankgeschrieben bin dann werden die Monate wo ich krank bin nicht als arbeitslos gerechnet beim Elterngeld ( also = 0 ) sondern diese Krankmonate werden dann als Berechnungswert des letzten Einkommens vorne ran gewertet und dann hab ich ja mehr Elterngeld und die krankengeldmonate werden mir nach der geburt weiterhin als ALG 1 zur verfühgung stehen da ich ja da nicht als arbeitslos zähle. So die Elterngeldstelle. hab nur gelesen das ich aber kein Beschäfftigungverbot erhalten darf da mir das amt dann ALG 1 streichen kann, da ich ja nicht mehr vermittelbar bin. stimmt das? weißt du das?
MamaJonathan
Hallo, ALG1 bekommst Du, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Bist Du krankgeschrieben, erhältst Du 6 weitere Wochen ALG. Danach springt die KK ein und Du bist nicht mehr als arbeitslos gemeldet. Allerdings sind die KK da teilweise sehr genau und schalten u.U. einen Gutachter ein. Wenn Dein FA Dich bis zur Geburt krankschreibt, wird da schon rechtens sein. Das wird er ja nicht einfach so machen. Allerdings muss es dann auch die ganze Zeit derselbe Krankheitsgrund sein. Liegt eine andere Erkrankung vor, läuft alles von vorne und Du musst Dich am 1. Tag sofort wieder beim AA melden, das ALG fängt erst mit dem 1. Tag der Arbeitslosenmeldung wieder an. Dann gilt erneut die 6-Wochenfrist. Und die Zeit, in der Du KK beziehst, kannst Du dann auch später also nach Elternzeit in Anspruch nehmen. Aber Achtung: auch hier gilt, Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. Du musst die Betreuung des Kindes sicherstellen und nachweisen (Kita-Gutschein). Ich weiß nicht, wie es bei Dir mit Kita-Plätzen aussieht. Bei uns stehen die in 1. Linie Müttern zur Verfügung, die wieder arbeiten gehen müssen. Alle anderen sind auf der Warteliste und bekommen u.U. nicht gleich einen Platz. Und dann wird das ALG anteilig gezahlt wie Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wird das Kind nur 5 Stunden betreut und Du kannst nur halbtags arbeiten, bekommst Du auch nur 50 Prozent. Soweit zum Arbeitslosengeld... Zum Elterngeld. Es ist richtig, dass das Elterngeld aus früheren Monaten herangezogen wird, wenn man schwangerschaftsbedingt KK bezogen hat, damit man beim EG nicht benachteiligt wird. Allerdings sagt das Gesetz (http://www.elterngeld.net/elterngeldgesetz.html, in § 2b) hier eindeutig, dass das in Fällen gilt, in denen man "dadurch ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte". Und das ist ja bei Dir nicht der Fall, da Du gar kein Erwerbseinkommen hast. Hast Du denn der Sachbearbeiterin gesagt, dass Du ALG beziehst? Ich würde noch mal ganz genau nachhaken, am besten ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren und noch mal um ganz genaue Prüfung bitten. Sonst besteht die Gefahr, dass Du KK beziehst, nach der Geburt dann EG beantragst und die KK-Monate ebenso wie ALG-Monate mit 0 angerechnet werden. Du also nichts gewonnen hast, dafür aber jeden Monat statt vollem ALG das KK bekommen hast (ich glaube 60 Prozent des ALG???). Aber im Endeffekt kommt ganz viel immer auf die Entscheidung des Sachbearbeiters an. Am besten suchst Du das Gespräch mit der EG-Stelle und hakst ganz genau nach. Das nur als Gedankenanstöße... Alles Gute
soso
das krankengeld und das ALG 1 unterscheiden (brutto) nicht in der höhe. ledigleich netto (nach abzug der sozialversicherungsbeiträge) kommt es zu minimalen differenzen, da vom ALG keine ALG-Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen und vom Krankengeld keine Beiträger zur Krankenverischerung. Da die Prozente der beiden unterschiedlich hoch sind, kommt es zu einer kleinen Abweichung. Mehr aber nicht.
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